Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 15 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen folgenden

 

Beschluss:

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird bei den neuen Sicherungsmaßnahmen um den Punkt 5.7 – Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 540 v. H. ab dem Jahr 2021, ergänzt.

 

Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage D beigefügte Haushaltsicherungskonzept für das Jahr 2020 in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Nachtragshaushaltssatzung 2020 ergibt, beschlossen.