Der Rat fasste bei 15
Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
Das Haushaltssicherungskonzept
wird bei den neuen Sicherungsmaßnahmen um den Punkt 5.7 – Erhöhung des
Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 540 v. H. ab dem Jahr 2021, ergänzt.
Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird
das dem Originalprotokoll als Anlage D beigefügte Haushaltsicherungskonzept für
das Jahr 2020 in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der
Beschlussfassung zur Nachtragshaushaltssatzung 2020 ergibt, beschlossen.