Ratsvorsitzender Walter eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 

Er teilte mit, dass der Tagesordnungspunkt 1 im ‚Vertraulichen Teil’ abzusetzen sei, weil die Angelegenheit durch Beschluss des Verwaltungsausschusses abschließend behandelt worden sei, eines Ratsbeschlusses bedürfe es in diesem Fall nicht mehr.

 

Stadtrat Philipps erklärte, dass der Tagesordnungspunkt 2 im ‚Vertraulichen Teil’ - Schulzentrum Burgdorf - Sanierung der Elektroanlagen - als Tagesordnungspunkt 11 in den ‚Öffentlichen Teil gehöre’, weil der Verwaltungsausschuss über die Vergabe bereits beschlossen habe und es sich bei dem Ratsbeschluss lediglich um die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe handele. Insoweit sei eine Beratung im ‚Vertraulichen Teil’ nicht notwendig, zumal über die Namen der betreffenden Unternehmen bzw. Auftragssummen nicht gesprochen werde.

 

Mit diesen beiden Änderungen wurde die Tagesordnung vom Rat einstimmig beschlossen.