Sitzung: 25.05.2020 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4
Vorlage: BV 2020 1245
Herr Braun erklärte, dass bei aktuell rund 500 Beschäftigten
ein zweites freigestelltes Personalratsmitglied nicht nötig sei. Herr
Könecke wies auf die gesetzlichen Vorgaben hin.
Herr Hinz hob die Bedeutung des Personalrates als Teil der
Mitarbeiterbeteiligung hervor und dass die Arbeit nicht sprunghaft ab einer
bestimmten Beschäftigtenzahl ansteigt.
Herr
Kirstein plädierte
für eine Freistellung, da sich sonst die Arbeit nur zulasten der Beschäftigten,
die abwesende Personalratsmitglieder vertreten, verschiebt.
Auf Nachfrage erläuterte Frau Vierke, dass
immer nur eine Person vom Personalrat bei zum Beispiel Vorstellungsgesprächen
anwesend ist.
Nach der Diskussion wurde folgender empfehlender
Beschlussvorschlag formuliert und mit fünf Ja- und vier Nein-Stimmen gefasst:
Beschlussvorschlag:
Es wird ein weiteres
Personalratsmitglied mit 15 Wochenstunden von der regulären Tätigkeit für
Personalratsarbeit freigestellt.