Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Herr Braun erklärte, dass bei aktuell rund 500 Beschäftigten ein zweites freigestelltes Personalratsmitglied nicht nötig sei. Herr Könecke wies auf die gesetzlichen Vorgaben hin.

 

Herr Hinz hob die Bedeutung des Personalrates als Teil der Mitarbeiterbeteiligung hervor und dass die Arbeit nicht sprunghaft ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl ansteigt.

 

Herr Kirstein plädierte für eine Freistellung, da sich sonst die Arbeit nur zulasten der Beschäftigten, die abwesende Personalratsmitglieder vertreten, verschiebt. 

 

Auf Nachfrage erläuterte Frau Vierke, dass immer nur eine Person vom Personalrat bei zum Beispiel Vorstellungsgesprächen anwesend ist.

 

Nach der Diskussion wurde folgender empfehlender Beschlussvorschlag formuliert und mit fünf Ja- und vier Nein-Stimmen gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird ein weiteres Personalratsmitglied mit 15 Wochenstunden von der regulären Tätigkeit für Personalratsarbeit freigestellt.