Beschluss:

 

Die der Vorlage BV 2020 1179/1 als Anlage beigefügte 1. Änderungsliste zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 wird zur Kenntnis genommen. In den Nachtragshaushalt sollen für das Jahr 2022 Verpflichtungsermächtigungen für die Beschaffung der Gerätewagen Wasserrettung sowie Logistik eingestellt werden. Die Auslieferung der Fahrzeuge ist für das Jahr 2023 vorzusehen.


 

Herr Nijenhof sprach die Positionen 14 und 15 der Änderungsliste an und führte aus, dass man diese Diskussion bereits im Jahr 2018 geführt habe. Die Anschaffung des Gerätewagens Wasserrettung sei bereits im Jahr 2018 beraten worden. In Absprache mit der Ortsfeuerwehr seien die Finanzmittel aus dem Jahr 2019 in das Folgejahr geschoben worden. Nun solle das Fahrzeug im Jahr 2023 angeschafft werden. Vor diesem Hintergrund werde befürchtet, dass das Wort der Politik nicht mehr zähle und der Ausschuss seine Glaubwürdigkeit verliere.

Ferner könne er die Planung der Anschaffung nicht nachvollziehen. Das Fahrzeug habe bis zum Jahr 2022 TÜV erhalten; die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges sei jedoch erst für 2023 vorgesehen. Das (alte) Fahrzeug ohne TÜV sei in diesem Zustand schwer veräußerbar.

 

Herr Bürgermeister Pollehn informierte, dass die Einsatzorte des in Rede stehenden Fahrzeuges überwiegend außerhalb des Stadtgebietes Burgdorf seien.

Diesbezüglich seien bereits Gespräche mit der Region Hannover geführt worden. Es bleibt weiterhin zu klären, ob es sich bei dieser Aufgabe um eine Regionsangelegenheit handele. Nun solle der neue Bereitschaftserlass des Niedersächsischen Innenministeriums abgewartet werden, da ggf. ein Fachzug Wasserrettung in Betracht käme. Die Klärung mit der Region Hannover solle nach Veröffentlichung des Erlasses erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nijenhof antworte Herr Bürgermeister Pollehn, dass in dieser Angelegenheit kein Klärungszeitraum genannt werden könne.

 

Herr Nijenhof bestand weiterhin auf die Anschaffung des Fahrzeuges im Jahr 2022.

 

Herr Enderle erläuterte, dass die Stadt Burgdorf in den kommenden zwei Jahren mit einem Doppelhaushalt arbeite und die Auslieferung und Bezahlung für das Jahr 2023 vorgesehen sei. Die Ausschreibung solle im Jahr 2022 mittels einer Verpflichtungsermächtigung erfolgen. Aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges sei davon auszugehen, dass es noch die kommenden Jahre genutzt werden könne.

 

Herr Hinz erklärte, dass sich die SPD-Fraktion stets für die Anschaffung des Gerätewagens Wasserrettung ausgesprochen habe. Die zukünftige Lösung mittels Verpflichtungsermächtigung sei zielführend und solle in dieser Form umgesetzt werden. Die SPD-Fraktion werde nach aktuellem Stand an der Beschaffung festhalten.

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer erklärte, dass er mit den Ausführungen von Herrn Enderle konformginge. Alleinig die aktuell langen Auslieferungszeiten bei Neuanschaffungen würden ihm Bedenken geben.

 

Herr Nijenhof entgegnete, dass er an der sofortigen Beschaffung festhalten möchte, jedoch käme für ihn eine Kompromisslösung in Betracht. Diese bestünde aus der Berücksichtigung einer Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2022. Eine Auslieferung der Gerätewagen Wasserrettung und Logistik sehe er dann im Jahr 2023 entgegen.

 

Herr Braun bedauerte, dass sich die Region Hannover nicht äußere bzw. Stellung beziehe. Ferner solle eine Klärung herbeigeführt werden, wie die Abrechnung der Einsätze außerhalb des Stadtgebietes künftig erfolge.

 

Die Ausschussmitglieder fassten mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgenden empfehlenden.