Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für die Ortsfeuerwehr Burgdorf ein Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000 auf einem Allrad-Fahrgestell und einer Staffelbesatzung (6 Personen) bedarfsgerecht auszuschreiben und anzuschaffen. Für diese Beschaffung werden zusätzliche Finanzmittel i.H.v. 30.000 € bereitgestellt.


 

Herr Hinz äußerte seine Überraschung über die (Beschluss-) Vorlage und führte aus, dass die Entscheidung nicht von ehrenamtlichen Abgeordneten getroffen werden könne. Schlussendlich müsse für die Ortsfeuerwehr Burgdorf ein der Einsatztaktik förderliches Fahrzeug beschafft werden. Nach seinem subjektiven Empfinden sei die Anschaffung einer 6-er Kabine sinnvoll. Sofern die Gelder nicht ausreichend vorhanden seien, müsse eine überplanmäßige Ausgabe angemeldet werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hinz antwortete Herr Stadtbrandmeister Heuer, dass er die Beschaffung eines Fahrzeuges mit einer 6-er Kabine bevorzuge.

 

Herr Nijenhof sprach sich ebenfalls für die Anschaffung eines Staffelfahrzeuges aus und führte aus, dass das der Vorlage beigefügte Schreiben der Region Hannover schwierig zu deuten wäre.

Bei der Beschaffung eines Fahrzeuges mit einer 6-er Kabine müsse im Einsatz ein Führerschein der Klasse C weniger vorhanden sein, was sich auch positiv auf die Alarm- und Ausrückezeiten auswirke.

 

Herr Meyer äußerte ebenfalls seine Zustimmung zum Staffelfahrzeug.

 

Herr Braun pflichtete seinen Vorrednern bei und erklärte, dass das Schreiben der Region Hannover schwer verständlich sei.

Im Hinblick auf die Zukunft und in Bezug auf die Alarm- und Ausrückezeiten empfehle er die Beschaffung einer Staffelkabine.

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer fasste zusammen, dass im Jahre 2017 der letzte Fahrzeugbeschaffungsausschuss tagte und aufgrund des abzuwartenden Feuerwehrbedarfsplanes kein weiterer Ausschuss einberufen worden sei. Bezüglich der Beschaffung des Fahrzeuges spreche er sich für eine Staffelkabine aus. Sofern jedoch keine weiteren Finanzmittel bereitgestellt würden, solle die Beschaffung eines Truppfahrzeuges erfolgen.

 

Herr Hinz richtete das Wort an die Verwaltung und fragte, ob die zusätzlich benötigten 30.000 € im Nachtragshaushalt aufgenommen werden müssten.

 

Herr Enderle erörterte, dass das Ausschreibungsverfahren eines Staffelfahrzeuges nur angeschoben werden könne, wenn die zusätzlichen Mittel im Nachtragshaushalt Berücksichtigung fänden. Erst dann könne das Ausschreibungsverfahren erfolgen.

 

Frau Neitzel fasste den geänderten Beschluss zusammen.

 

Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig folgenden empfehlenden.