Beschluss: vertagt

 

Herr Gottschalk erklärte, dass er eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben im Hinblick auf die Stellung von Brandsicherheitswachen fordere. Zum derzeitigen Zeitpunkt würden die Brandsicherheitswachen spitz abgerechnet werden; er favorisiere eine Pauschale für die Stellung von Brandsicherheitswachen. Ferner würden die Kameradinnen und Kameraden für die Stellung einer Brandsicherheitswache lediglich ein Pauschale in Höhe von 15,- € erhalten. Dieser Satz sei unzureichend bzw. solle nach Stunden abgerechnet werden.

 

Herr Meyer fragte, ob die über den Pauschalbetrag liegenden Kosten die Stadt tragen solle.

 

Herr Nijenhof erklärte, dass die Stadt diese Kosten selbst herbeiführe, da es sich bei der Stellung von Brandsicherheitswachen meist um städtische Gebäude handele. Eine stundenweise Abrechnung sei für den Veranstalter schwer kalkulierbar; mit einem Pauschalbetrag könne diesem Umstand entgegengewirkt werden. Eine Kostensenkung für den Veranstalter stehe hierbei nicht im Vordergrund.

Ferner wünsche er sich eine gerechtere Lösung für die Kameradinnen und Kameraden, die die Brandsicherheitswache sicherstellen würden. Der Betrag in Höhe von 15 € sei unangemessen.

 

Herr Enderle äußerte seine Bedenken und nannte als Beispiel das Max Giesinger Konzert im Jahr 2018. Hierbei seien dem Veranstalter bei einer Stundenabrechnung höhere Kosten entstanden. Mit einer Pauschale wären die Kosten der Stadt Burgdorf nicht gedeckt worden. Eine Brandsicherheitswache sei grundsätzlich einem Einsatz gleichgestellt. Für normale Einsätze würden die Kameradinnen und Kameraden keine Entschädigung erhalten. Im Gegensatz dazu zahle die Stadt Burgdorf für die Sicherstellung einer Brandsicherheitswache ein Erfrischungsgeld in Höhe von 15 €.

 

Herr Braun führte aus, dass die Veranstalter die Kosten für die zu stellenden Brandsicherheitswachen grundsätzlich berücksichtigen würden.

 

Herr Hinz hält die Überlegung der Fraktion „FreieBurgdorfer“ als gerechtfertigt und wünsche sich die Kalkulation eines Pauschalbetrages.

 

Herr Nijenhof verwies auf Punkt 4 seines Antrages.

 

Herr Enderle legte verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten dar. Die Veranstaltungen wären für eine Kalkulation im Einzelnen zu betrachten. Diese Betrachtung bedürfe Zeit. Zum Schluss müsse entschieden werden, ob eine stundenweise oder pauschale Abrechnung zielführend sei.  

 

Herr Braun spricht sich aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes gegen den Vorschlag des Herrn Enderle aus.

 

Herr Enderle ergänzte, dass die Stadt Burgdorf keinen Gewinn an der Stellung von Brandsicherheitswachen erziele. Es handele sich lediglich um die Deckung der IST- Kosten.

 

Herr Nijenhof erklärte, dass sich die Stellung von Brandsicherheitswachen verändert habe und erörterte noch einmal das in seinem Antrag aufgeführte Beispiel. Zumindest wünsche er einen Vorschlag bzw. einen Kompromiss und bat um Abstimmung, dass über die Änderung des Gebührentarifs nachgedacht werde.

 

Herr Bürgermeister Pollehn verdeutlichte, dass die Stadt sich nicht an den Einsatzkräften bereichere. Er sehe in der Intention des Antrages, dass für die Feuerwehr mehr Geld gefordert werde. Die Berechnung der Einsätze sei kalkulatorisch aufgestellt und es erfolge eine Kostendeckung der Ausgaben für die Feuerwehr.

Abschließend unterbreitete Herr Pollehn den Vorschlag, dass auf der nächsten Sitzung eine Kalkulation vorgelegt werden könne.

 

Herr Braun pflichtete Herrn Pollehn bei, da es sich um eine rein kalkulatorische Angelegenheit handele. Mit der Abrechnung von Brandsicherheitswachen würde, wie bei jedem anderen Einsatz auch, eine Reinvestierung von Fahrzeugen und Geräten erfolgen.

 

Herr Gottschalk führte erneut aus, dass bei längeren Veranstaltungen Spitzen abgedeckt werden sollten.

 

Herr Nijenhof äußerte sein Einverständnis bezüglich des Vorschlages von Herrn Pollehn.