Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

  1. Es werden Versuche zur Ermittlung der Entwässerbarkeit und Lagerung des Klärschlamms unter Einsatz von Polymeren bei der Schlammkonditionierung vorab durchgeführt und bei einer möglichen Anwendung der Monoverbrennung wird eine Umstellung der Schlammkonditionierung in Abhängigkeit von den Ergebnissen vorgenommen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten einstimmig für diesen Punkt.

 

  1. Es wird eine verwertungsoffene Ausschreibung (Verbrennung oder landwirtschaftliche Verbringung, siehe BV 2019 1067) des auf der Kläranlage Burgdorf anfallenden Klärschlamms für ca. 1-5 Jahre durchgeführt. Eine Garantie zur kontinuierlichen Klärschlammabnahme, auch bei zeitweiliger Überschreitung einzelner Grenzwerte, wird abgefordert. Die Kosten für die dadurch notwendige Vorhaltung der Zwischenlagerkapazitäten beim Entsorger sollen in den Angeboten separat ausgewiesen werden. Es sollen Pauschalangebote eingeholt werden (also keine Einzelabrechnung tatsächlicher Zwischenlagerfälle) um eine Vergleichbarkeit der Kosten zum Bau eigener städtischer Zwischenlagerkapazitäten herstellen zu können.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten einstimmig für diesen Punkt.

 

  1. Überlegungen zum möglichen Bau eines (Notfall)Klärschlammlagers werden nach Auswertung der eingegangenen Angebote angestellt. Bis dahin ruht weiterhin der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 zur Beauftragung der Planung des Klärschlammlagers.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen für diesen Punkt.

 

  1. Überlegungen zur Anwendung von innovativen Verfahren zur Abwasserreinigung werden erst wieder angestellt, wenn Investitionssicherheit durch Schaffung entsprechender Randbedingungen von Seiten des Gesetzgebers besteht.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten einstimmig für diesen Punkt.

     

 


Herr Prof. Dr.–Ing. Müller-Schaper, Geschäftsführer der PFI Planungsgemeinschaft GmbH & Co. KG, stellte anhand einer Präsentation die wichtigsten Punkte der Studie vor.

Die Präsentation ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Herr Fleischmann erklärte, dass die Vorlage gut sei. Durch die darin enthaltenen Vorgaben, werde verhindert, dass Klärschlamm aus menschlichen Fäkalien auf die Felder gebracht und Schadstoffe dann in die Nahrung geraten könnten.

Zudem sei dies auch finanziell umsetzbar.

Er betonte nochmals, dass dieser Vorlage unbedingt zugestimmt werden solle.

 

Herr Paul teilte mit, dass die Vorlage soweit ganz gut sei und eine thermische Verwertung soweit gut klänge. Ihm stellten sich die Fragen inwieweit die Baukosten eines Notfalllagers für die thermische Verwertung bei der Gegenüberstellung der Gesamtkosten berücksichtigt worden seien und wie die CO2-Bilanz für die empfohlene thermische Verwertung aussähe.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Müller-Schaper erläuterte daraufhin, dass ein Notfalllager auch vom Entsorger gestellt werden könne und die Investitionskosten dann nicht anfallen würden und daher die Variante textlich nicht mit dem Zusatz „mit Notfalllager“ berücksichtigt worden sei.

Zudem erklärte er, dass bei der thermischen Verwertung die Energie des Klärschlamms genutzt werde und daraus Wärme, die dann weiter genutzt werden könne, gewonnen werde. Daher sei die CO2-Bilanz dieser Verwertung sehr gut.

 

Frau Weilert-Plenk monierte, dass ihr die Antworten zur kurz und ungenau seien.

Die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms sei zwar die beste Art des Phosphorrecyclings, allerdings benötigt diese auch eine hohe Lagerkapazität.

Man müsse entscheiden, ob in Burgdorf unbedingt Lagerkapazitäten benötigt würden.

Man müsse hierbei auch beachten, dass auch bei der thermischen Verwertung ein Lager benötigt werde, für die Zeit der Reinigung bzw. Wartung der Anlage.

Dabei sei ein wichtiger Aspekt, dass der Bau eines solchen Lagers in der Stadt Burgdorf eine große finanzielle Belastung darstelle. 

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Müller-Schaper teilte mit, dass man bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Baus eines Zwischenlagers zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage treffen könne.

Es sei abhängig davon, welche Entsorger sich im Rahmen der Ausschreibung bewerben würden und ob diese dann eigene Lagerkapazitäten oder ein Lager in Burgdorf wünschten.

Eine Bewertung lasse sich dann ggfs. nach der Auswertung der Ausschreibungsangebote treffen.

 

Herr Köneke stellte klar, dass bei einer (landwirtschaftlichen) Verwertung der Klärschlamm als landwirtschaftlicher Dünger genutzt werde. Hingegen werde der Klärschlamm bei der Entsorgung beseitigt, somit seien er oder die Reststoffe nicht aus der Welt. Damit werde die wesentliche und einzige gesetzliche Vorgabe des Recyclings nicht berücksichtigt.

Außerdem entstünden bei einer landwirtschaftlichen Verwertung keine Kosten für die Phosphorrückgewinnung. Diese würden bei anderen Methoden aber anfallen und die Kosten könnten bisher nicht abgeschätzt werden.

Man solle sich nun nicht mehr über einzelne Punkte streiten, sondern einen Weg in Zusammenarbeit mit der Verwaltung finden.

 

Herr Prof. Dr.-Ing. Müller-Schaper erklärte, dass Remondis bereits ein Verfahren bezüglich der Phosphorrückgewinnung habe. Es sei evtl. möglich, dass dabei für die Stadt Burgdorf keine Kosten anfielen, denn der Plan sei, dieses durch den Phosphatdüngerverkauf kostendeckend anzubieten.

 

Frau Heller stellte die Frage, welche Qualität unser Klärschlamm habe. Sei der Schlamm nur Mist/Sondermüll oder habe er doch eine hohe bzw. gute Qualität. Wenn die Qualität gut sei, warum solle man ihn verbrennen und nur mehr CO2 erzeugen.

Der Klärschlamm als Dünger zeige keine besonderen Auffälligkeiten im Gegensatz zu anderen Dünger, das spreche für eine gute Qualität.

Zudem sei Recycling an sich der richtige Gedanke, nur nicht wenn die Qualität des Klärschlamms schlecht sein sollte.

 

Herr Behrens teilte mit, dass bei der landwirtschaftlichen Verwertung bestimmte Grenzwerte eingehalten werden müssten.  Bei der thermischen Verwertung hingegen spielten Grenzwerte keine große Rolle. Hier seien die Eigenschaften des Klärschlamms entscheidend, die die Verbrennung begünstigen.

 

Herr Pollehn erläuterte, dass man hier nur von Recycling sprechen könne, wenn die durch die Verbrennung erzeugte Wärme auch ins Netz geleitet und dann weiter genutzt werde.

 

Herr Schrader erklärte, dass die FDP die Vorlage begrüße. Die FDP sehe den Punkt 1 der Vorlage als geeignete Alternative zur Fortsetzung der landwirtschaftlichen Ausbringung. Dem Punkten 2 und 3 könne er so auch zustimmen.

Zum Punkt 4 erklärte er, dass dieser erst zukünftig von Bedeutung wäre, wenn es vom Gesetzgeber vorgegeben werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gottschalk erklärte Herr Prof. Dr.-Ing. Müller-Schaper, dass andere Kommunen mit dieser Thematik sehr individuell umgehen würden. Manche hätten ein eigenes Lager, evtl. schon aus historischen Gründen, andere wiederum überliessen dies dem Entsorger.

 

Herr Pollehn wies darauf hin, dass man nicht nur andere Kommunen, sondern auch bei Anbietern nachfragen solle wie diese zu einem eigenen Lager stehen würden.

Alle Kommunen der Region Hannover würden in die Verbrennung gehen, die Frage sei bloß zu welchem Zeitpunkt. Man solle besser eine frühzeitige Planung/Ausschreibung wählen, da man hier noch eine große Auswahl auf dem Markt habe, denn zu einem späteren Zeitpunkt könne dies schon ganz anders aussehen. Eine Verbrennungsanlage in Lahe sei in Planung mit dem Ziel 2023 fertiggestellt zu sein. Daher werde für Burgdorf sowieso eine Zwischenlösung benötigt.

Demnach bitte er um Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Die Gruppe SPD – B`90/Die Grünen – WGS – Freie Burgdorfer stellten den folgenden Änderungsantrag zur BV 2020 1207:

 

  1. Es wird eine verwertungsoffene Ausschreibung (Verbrennung oder landwirtschaftliche Verbringung, siehe BV 2019 1067) des auf der Kläranlage Burgdorf anfallenden Klärschlamms für ca. 1-5 Jahre durchgeführt. Eine Garantie zur kontinuierlichen Klärschlammabnahme, auch bei zeitweiliger Überschreitung einzelner Grenzwerte, wird abgefordert. Die Kosten für die dadurch notwendige Vorhaltung der Zwischenlagerkapazitäten beim Entsorger sollen in den Angeboten separat ausgewiesen werden. Es sollen Pauschalangebote eingeholt werden (also keine Einzelabrechnung tatsächlicher Zwischenlagerfälle) um eine Vergleichbarkeit der Kosten zum Bau eigener städtischer Zwischenlagerkapazitäten herstellen zu können.
  2. Es werden Versuche zur Ermittlung der Entwässerbarkeit und Lagerung des Klärschlamms unter Einsatz von Polymeren bei der Schlammkonditionierung vorab durchgeführt und eine Umstellung der Schlammkonditionierung in Abhängigkeit von den Ergebnissen vorgenommen.
  3. Überlegungen zum möglichen Bau eines (Notfall)Klärschlammlagers werden nach Auswertung der eigegangenen Angebote angestellt. Bis dahin ruht weiterhin der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 zur Beauftragung der Planung des Klärschlammlagers.
  4. Überlegungen zur Anwendung von innovativen Verfahren zur Abwasserreinigung werden erst wieder angestellt, wenn Investitionssicherheit durch Schaffung entsprechender Randbedingungen von Seiten des Gesetzgebers besteht.

 

Nach kurzer Diskussion stimmten die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau zu, über diesen Änderungsantrag abzustimmen, allerdings sollte jeder Punkt einzeln abgestimmt werden.

 

Herr Köneke ergänzte, dass der Punkt 2 zeitlich vorab geschehen sollte und daher als Punkt 1 festzulegen sei.

 

Herr Herbst wies darauf hin, dass bei Punkt 2 berücksichtigt werden müsse, dass eine Umstellung noch nicht vorgenommen werden könne. Daher sei zu ergänzen, dass eine Umstellung zu gegebener Zeit bzw. bei möglicher Anwendung einer Monoverbrennung vorgenommen werde.