Beschluss: vertagt

 

     

 


 

Herr Pollehn erläuterte ausführlich die Gründe für seinen Vorschlag, die Grundsteuer B um 90 Prozentpunkte von derzeit 490% auf 580% zu erhöhen. Hierbei führte er u. a. an, dass es ihm darum gehe die gute Ausgangsposition der Stadt Burgdorf - mit Bücherei, Jugendamt, Schwimmbad etc. -  zu erhalten und wies auf die Vielzahl der Projekte hin, die die Stadt in naher Zukunft umsetzen möchte.

 

Er betonte hierbei ausdrücklich, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Hebesatzes nicht im Zusammenhang mit den zu erwartenden Mindererträgen durch die Corona-Pandemie stehe, sondern dass er diesen Schritt als erforderliche Grundlage für ein solides Haushaltshandeln – gerade auch im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit – betrachte. 

 

Herr Pollehn führte weiter aus, dass die Erhöhung der Grundsteuer nur ein Baustein bei der Sanierung des städtischen Haushalts sei und weitere Punkte folgen müssen.

 

 

Herr Schulz wies auf die Konsolidierungsbemühungen in den letzten Jahren hin und erklärte, dass er derzeit keinen anderen Weg sehe, als die Grundsteuer B zu erhöhen.

 

Herr Hinz führte aus, dass man sich im Rahmen der Generationengerechtigkeit fragen müsse, ob man der nachfolgenden Generation Schrott oder Schulden hinterlassen möchte. Aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie könne er sich unter Umständen auch eine geringere Erhöhung der Steuer vorstellen. Abschließend erklärte er, dass die Meinungsbildung hierzu in seiner Fraktion noch nicht abgeschlossen sei.

 

Herr Könneke sprach sich dafür aus, bei der Frage von Steuererhöhungen auch an die Bevölkerungsschichten zu denken, die nicht im Rat vertreten sind. Seiner Ansicht nach müsse man aufgrund der stetig steigenden laufenden Kosten alles in Frage stellen, was in den letzten Jahren auf den Weg gebracht wurde. Durch Versäumnisse in der Vergangenheit sei es zu einem Investitionstau gekommen, der dazu führe, dass jetzt alles auf einmal realisiert werden müsse.

 

Herr Paul erklärte, dass er Schulden für Investitionen, gerade auch im Schulbereich, eher befürworten könne, als Schulden für den Aufwand im Kernbereich der Verwaltung (Personalaufwendungen etc.).

 

Nach kurzer weiterer Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt.