Beschluss:

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten mit einer Ja-, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung gegen den Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage Nr. 2007 0170.


Frau Herbst erläuterte die Vorlage. Insgesamt sei Schillerslage von der Region Hannover ein Entwicklungsspielraum von 1,8 ha zugestanden worden. Das Gebiet Flachsfeld schlage hier mit 1,1 ha zu Buche, so dass weitere 0,7 ha verblieben. Die Entwicklung des Bereiches an der Sprengelstraße wäre (abzüglich des ohnehin als Siedlungsfläche einzustufenden Bereiches) mit 0,17 ha zu berücksichtigen. Das gesamte Gebiet Hornacker mit 1,5 ha, wobei der Ortsrat jedoch die Entwicklung des Bereiches Hornacker nicht als prioritär ansehe.

Aufgrund dieser Zahlen sei es also durchaus möglich, auch den Bereich an der Sprengelstraße zu entwickeln. Voraussetzung hierfür sei jedoch die Bewältigung des Konfliktes mit dem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb unter Vorlage eines positiven Bodengutachtens (Altlastuntersuchung), Geruchsgutachten sowie ein Schallschutzgutachten.

Angesichts des angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs sah Herr Hunze eine Besiedlung dieses Bereiches für beide Seiten als Zumutung an und sprach sich dafür aus den Bereich „Flachsfeld“ vorrangig zu entwickeln. Das Gebiet „Hornacker“ könne in einzelnen Stücken besiedelt werden.

Herr Köneke schloss sich Herrn Hunze an und verwies nochmals auf die voraussichtlichen Konflikte mit den neu hinzukommenden Anwohnern.

Frau Leykum sah diesen Bereich auch im Namen ihrer Fraktion nicht als Entwicklungsfläche an.

Frau Weilert-Penk sprach sich dafür aus, diese Fläche im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes zu untersuchen.

Herr Reuter erläuterte, dass es für den Ortsrat von besonderer Bedeutung sei, auch die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes zu berücksichtigen. Daher sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass an dieser Stelle keine Siedlungsentwicklung möglich sei.

Frau Gottlieb führte aus, dass es für diesen Bereich bereits etliche Bauvoranfragen gegebenen habe. Man habe erarbeitet, dass es einen nach § 34 BauGB zu beurteilenden innerörtlichen Bereich gebe, dieser könne jedoch nicht messerscharf abgegrenzt werden. Jedenfalls ergebe sich aus dieser Gebietsart ein gewisser Anspruch auf eine Teilbebauung der angefragten Fläche. Die Tatsache, dass man sich gegen die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens ausspreche, bedeute also nicht, dass dort zu keinem Zeitpunkt Wohnbebauung umgesetzt werden könne.

Auf die Frage von Herrn Rohde, wie groß die rechtlichen Chancen des Investors auf eine gesamte Bebauung des Grundstückes seien, erklärte Frau Gottlieb, dass man dies nicht genau sagen könne. Nach Einschätzung der Verwaltung sei die gesamte Fläche nicht nach § 34 zu beurteilen.