Sitzung: 04.06.2007 Bauausschuss
Frau Gottlieb verlas einen Vermerk über den Sachstand nach dem Anhörungstermin (04.05.2007) für die Änderung des Landesraumordnungsprogrammes:
Das Land Niedersachsen plane eine Änderung des Landesraumordnungsprogrammes. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sei auch die Stadt Burgdorf um eine Stellungnahme gebeten worden. Hier habe die Stadt Burgdorf sich zu den Themen „Entwicklung der räumlichen Struktur“, „Zentrale Orte“ und „Versorgungsstrukturen“ geäußert. Das zuständige Landesministerium habe mittlerweile die eingegangenen Stellungnahmen bewertet und einen Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag wurde im Rahmen von Anhörungen vorgestellt und erläutert. Im Ergebnis sei mit den Anregungen der Stadt Burgdorf wie folgt umgegangen worden:
Entwicklung der räumlichen Struktur: Die Festlegung zur Entwicklung der räumlichen Struktur seien neu sortiert und teilweise auch ergänzt worden; allerdings seien die Ergänzungen hauptsächlich redaktioneller Natur. Weder seien Teilräume klarer definiert noch Festlegungen zur Stärkung der Ballungsräume getroffen worden. Die Anregungen der Stadt Burgdorf seien somit nicht berücksichtigt worden.
Zentrale Orte: Nach derzeitigem Sachstand seien die Bedenken der Stadt Burgdorf gegen die Aufstufung Celles zu einem Oberzentrum unberücksichtigt geblieben.
Versorgungsstrukturen: Die Festlegung zu Factory-Outlet-Centern (FOC) seien nochmals überarbeitet worden. Die generelle Öffnungsklausel sei nicht mehr vorgesehen, auch seien die Aussagen zur geforderten öffentlichen Verkehrsanbindung verschärft worden, insofern wurden die Anregungen der Stadt Burgdorf berücksichtigt. Allerdings sehe der Entwurf nunmehr einen konkreten Standort für ein FOC zu Erprobungszwecken in der Gemeinde Bispingen vor. Möglicherweise käme alternativ auch ein Standort in der Gemeinde Soltau in Frage.
Zwar werde durch die Festlegung eines konkreten Standortes in gewisser Weise einer Forderung der Stadt Burgdorf Rechnung getragen, bei Vorhaben mit landesweiter Bedeutung auch auf Landesebene abschließend zu entscheiden. Allerdings sollte die Festlegung des Standortes erst nach sorgfältiger Abwägung der vielfältigen Belange getroffen werden; diese Abwägung sollte auch transparent dargestellt werden. Beides sei in der jetzigen Änderung nicht erkennbar.
Das weitere Verfahren stelle sich so dar, dass nach der Sommerpause die Abwägungsvorschläge und die geänderte Entwurfsfassung im Landtag diskutiert und verabschiedet würden. Eine weitere Beteiligung der Städte sehe das Verfahren nicht vor.
Angesichts der von den Ausschussmitgliedern geäußerten Bedenken verwies Frau Gottlieb darauf, dass zunächst abgewartet werden müsse, ob die direkte Bevorzugung einer Gemeinde bzw. eines Standortes verfassungsrechtlich in Ordnung sei.
Frau Behncke informierte, dass zwischenzeitlich die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes 'City-Markt' genehmigt worden sei und mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt voraussichtlich am 07.06. rechtskräftig werde. Dies gelte ebenso für den Bebauungsplan Nr. 0-09/1 „Gärtnerweg“. Dieser werde ebenfalls voraussichtlich am 07.06. im Amtsblatt bekannt gemacht.
Weiterhin seien zwischenzeitlich die Plangenehmigungen für die Lärmsanierung der Deutschen Bahn an den Ortsdurchfahrten Otze und Burgdorf erteilt worden.
Frau Herbst berichtete, dass die Stadt Garbsen der Stadt Burgdorf Anfang Mai Unterlagen für eine frühzeitige Beteiligung am vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kerngebiet Garbsen Mitte“ übersandt habe. Ziel der Planung sei die weitere Entwicklung der „neuen Mitte“ im Bereich des Rathausplatzes. Die Firma Sonae Sierra beabsichtige ein Einkaufs- und Freizeitcenter mit 50.000 m² Bruttogeschossfläche zu errichten. Davon seien 19.600 m² als Verkaufsfläche vorgesehen. Ergänzend sei Gastronomie auf insgesamt 800 m² und nicht näher definierte Freizeitnutzung auf 3.000 m² geplant. Erschließungsflächen und Nebenflächen umfassten 20.000 m². Für den ruhenden Verkehr seien etwa 1.400 Parkplätze in einem Parkhaus und einer Tiefgarage vorgesehen. Die Fläche dieser Einrichtungen summiere sich zu der genannten Bruttogeschossfläche von 50.000 m².
Im Regionalen Raumordnungsprogramm sei der Bereich der „Neuen Mitte“ als Versorgungskern dargestellt. Im Zuge eines Mediationsverfahrens sei die ursprünglich geplante Verkaufsfläche von 24.000 m² auf eine Verkaufsflächenobergrenze von 19.600 m² reduziert worden.
Die Stadt Burgdorf beabsichtige daher, zu diesem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben.
Die Stadt Burgdorf, so Frau Herbst, habe ihr gemeindliches Einvernehmen für die Errichtung eines Hähnchenmaststalles mit 39.500 Plätzen östlich von Flaatmoor erteilt. Ein gesondertes Baugenehmigungsverfahren sei nicht erforderlich, da das Vorhaben aufgrund der Anzahl der Tiere in einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werde.
