Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf vom 24.08.2017 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2020 1203 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.

 


Herr Peest stellt die Vorlage vor. Er fügt an, dass sich eine Änderung des Zeitraums der Schließung ab 2022 ergeben werde und in Abstimmung mit allen Trägern eine neue Regelung erfolgen werde.

 

Herr Nijenhof erkundigt sich nach den Kriterien für den Besuch der Sommerkita und eventuellen Kosten. Außerdem möchte er wissen, warum nicht die letzten Wochen als Schließzeit erfolgten und ob eine Anpassung auf 3 Wochen wie bei den freien Trägern erfolge.

 

Herr Peest macht deutlich, dass eine Anpassung an die 3 Wochen Schließzeit der freien Träger nicht erfolgen werde. Es handele sich um einen Konsens für die städtischen Kitas. Zudem sei die Notbetreuung der Sommerkita ein Kompromiss für die Elternschaft und das Personal. Die Lage der Schließzeit in den Sommerferien 2021 könne aufgrund der Eingewöhnung der neuen Kinder nicht in den letzten Wochen erfolgen. Künftige Schließzeiten würden zwischen sämtlichen Trägern abgestimmt.

 

Herr Hinz regt einen großen zeitlichen Vorlauf an, damit Eltern und Personal Planungssicherheit hätten. Die Ferien stünden bis 2024 fest, so dass eine frühe Planung erfolgen könne.

 

Frau Birgin fragt nach, ob das Konzept nur auf einem Vergleich mit anderen Kommunen basiere oder in Abstimmung mit den Erzieher*innen vor Ort erfolgt sei.

 

Herr Peest berichtet, dass das Konzept mit den Leitungen abgestimmt worden sei.

 

Herr Schwelgin stellt seine Präsentation vor.

 

Herr Kugel kritisiert, dass die Umfrage auf Seite 6 der Präsentation nicht repräsentativ sei. Diese bezog sich zum damaligen Zeitpunkt noch auf den Zeitraum einer Schließung von 3 Wochen. Außerdem fehle zu einer seriösen Darstellung der Umfrageergebnisse eine Gesamtabfrage der Kitas. Hier sei nur eine Umfrage in der Kita Weststadt erfolgt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es eine interne Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Kitas, Verwaltung und Personalrat gegeben habe, die regelmäßig getagt und sämtliche Probleme behandelt habe. In dieser Arbeitsgruppe mit breiter Beteiligung seien einvernehmliche Lösungen erarbeitet worden. Jede Einrichtung habe die Gelegenheit zur Teilnahme erhalten. Man habe die Ergebnisse zusammengetragen und daraus das vorliegende Konzept erarbeitet.

 

Herr Nijenhof gibt zu bedenken, dass das Konzept aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten sei. Es sei durchaus wünschenswert, viele Urlaubstage des Personals „auf einen Streich“ zu verbrauchen. Negativ sei zu bewerten, dass die Mitarbeiter*innen ihren Urlaub in der „teuren“ Sommersaison zu nehmen genötigt seien. Die Schließzeit in den ersten Wochen sei zudem sehr unpraktisch. Anhand des Beispiels der Stadt Ronnenberg sei zu erkennen, dass die pragmatischere Lösung bedeute, Drittkräfte in allen Gruppen einzusetzen. Zu berücksichtigen sei zudem, dass zu den Sommer-Schließzeiten weitere Schließtage kämen. Gegenwärtig führe der Fachkräftemangel sogar dazu, dass vermehrt ungeplante Zeiten des Ausfalls durch Krankheitstage eintreten würden.

 

Frau Meinig macht darauf aufmerksam, dass die Schließzeit von 2 Wochen für Arbeitnehmer*innen eine Urlaubszeit von 10 Tagen bei einer überwiegenden Gesamturlaubszeit von 30 Tage bedeute. Für das restlichen Kitajahr bedeute es dagegen eine höhere Kontinuität in der Betreuung der Kinder. Pädagogisch sei es sehr wertvoll, das Kitajahr gemeinsam mit den Erzieher*innen zu beenden. Sowohl Kinder als auch Fachkräfte könnten nach der Schließzeit mit neuer Kraft in das nächste Jahr starten. Viele andere Kommunen böten keine Sommerkita als Notbetreuung an, da die Nachfrage so gering sei. Bei einer Notgruppe in der eigenen Kita stellte sich oft heraus, dass der Bedarf doch nicht gegeben sei. Die Einrichtung halte oftmals 2 Mitarbeiter*innen, eine Küchenkraft und eine Leitung vor, obwohl die Nachfrage entgegen vorheriger Anmeldung gegen null gehe. Die Lage der Schließzeit zum Ende der Ferien hin sei ungünstig wegen des Übergangs der neuen Kinder. Unabhängig von der Schließzeit ende das Kitajahr in jedem Fall am 31.07. eines Jahres.

 

Herr Schwelgin kritisiert, dass die Lage der Schließzeit wieder aufgeweicht würde. Eine neue Abstimmung mit sämtlichen Trägern bedeute wieder einen hohen Zeitverlust, bis alles feststehe. Das Konzept sei nicht zu Ende gedacht.

 

Herr Peest entgegnet, dass der Abstimmungsprozess zeitnah erfolgen werde. Entscheidend sei zunächst ein Votum der Politik, um weitere Planungssicherheit zu schaffen.

 

Herr von Oettingen lobt die saubere Ausarbeitung der Vorlage, während der Stadtkitabeirat nahezu „diktatorisch“ auftrete. Die Abstimmung des Konzepts sei in Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgt und er bewerte dies positiv.

 

Frau Ruhkopf hält die Bereitstellung von Drittkräften für wünschenswert. Aufgrund des Fachkräftemangels sei sie jedoch nicht durchsetzbar. Es sei sehr lobenswert, dass die Stadt sich auf den Weg zur Einführung einer Sommerschließzeit gemacht habe, um die Situation durch diesen Weg zu entschärfen. Dadurch sei die Qualität der Arbeit weiter gewährleistet. Sobald die Kinder in die Schule kämen, sei das Problem von Schließzeiten noch viel stärker.

 

Herr Schwelgin betont, Gast im Ausschuss zu sein. Er könne keine Vorlagen erstellen. Das Benehmen mit dem Stadtkitabeirat sei herzustellen. Die Darstellung sei nicht diktatorisch, sondern fuße auf Argumenten. Die Stadt habe viele Versprechungen gemacht. Zu lange habe sich jedoch in der Angelegenheit nichts getan. Von einer internen Arbeitsgruppe sei dem Gremium nichts bekannt gewesen. Nun werde das Konzept schnellstmöglich vorangetrieben. Ein ergebnisoffener Dialog habe nicht stattgefunden.

 

Frau Birgin beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Nach der Unterbrechung ergänzt Herr Schwelgin, dass die gesamten Schließzeiten 17 Tage beträfen und somit 57 % des Urlaubsanspruchs der Eltern.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Bei 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ergeht unter Einbeziehung der von Herrn Peest vorgetragenen Änderung folgender empfehlender