Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

     

 


Herr Woywode führte in die Thematik ein. Frau Dr. Gharib, 2. Vorsitzende des NABU Burgdorf, Lehrte, Uetze und Herr Kleinschmidt stellten im Anschluss die Broschüre zur Anlegung naturnaher Vorgärten vor. Herr Rose ergänzte, dass diese voraussichtlich Mitte April bis Anfang Mai fertig sei. Auf die Nachfrage von Herrn Braun antwortete Herr Woywode, dass die Auflage der Broschüre für Burgdorf bei ca. 5000 Exemplaren liegen werde. Die von der Stadt Burgdorf hierfür zu tragenden Kosten beliefen sich auf weniger als 500 €. Selbstverständlich werde die Broschüre auch digital zur Verfügung gestellt. Herr Rose ergänzte, dass zusätzlich zur Broschüre auch Beratungen interessierter Bürger bei verschiedenen Anlässen vorgesehen seien. Herr Dr. Kaever bat die Verwaltung zu erläutern, in welcher Form diese gegen Schottergärten vorgesehen werde. Herr Fischer führte hierzu aus, dass man beabsichtige gerade über die vorgestellte Broschüre präventiv gegen die Entstehung solcher Gärten vorzugehen. Die Verwaltung selbst wolle hier mit gutem Beispiel vorangehen und werde das zu sanierende Dach auf der kleinen Sporthalle des Gymnasiums als Gründach ausbilden.

Ein Problem mit Schottergärten gebe es in Burgdorf derzeit nicht, so Herr Fischer.

Frau Heller begrüßte die Broschüre und die Zusammenarbeit zwischen dem NABU und der Stadt Burgdorf. Sie vertrat die Auffassung, dass der Erwerb von kommunalem Bauland zukünftig mit einer entsprechenden Verpflichtung zur Anlegung naturnaher Gartenflächen zu verbinden.

Frau Weilert-Penk bat um Auskunft wie mit bereits bestehenden Schottergärten bzw. neu angelegten Schottergärten verwaltungsseitig verfahren werde.

Frau Weddige antwortete hierauf, dass die Verwaltung in diesen Fällen nach § 79 der Niedersächsischen Bauordnung einschreiten und die Beseitigung verlangen werde.