Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten mit 7 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einstimmig für den Antrag „Prioritäten in der Bauleitplanung“ der Gruppe SPD – B`90/Die Grünen – WGS –Freie Burgdorfer vom 17.02.2020.

 


Herr Paul erläuterte ausführlich den Antrag. Er gab zu verstehen, dass die genannten Punkte nicht als strenge Regel, sondern als Leitfaden gesehen werden sollen. So sollen auch Dinge, die bereits auf der Liste priorisiert seien, abgearbeitet werden.

Frau Borchers sprach sich gegen die Planung von Vorhaben privater Investoren durch externe Büros aus, da dies keinen geringeren zeitlichen oder arbeitstechnischen Aufwand für die Stadtplanungsabteilung bedeute. Den für die Betreuung der Vorhaben entstehenden Arbeitsaufwand müsse man eigentlich den Investoren in Rechnung stellen. Dies sei jedoch aufgrund des Tagesgeschäftes manchmal nicht möglich.

Herr Köneke erklärte, dass seine Fraktion diesem Antrag zustimmen werde. Sah es jedoch als notwendig an, zu Punkt 2 zu erläutern, welche Projekte hiervon betroffen seien.

Frau Borchers antwortete hierauf, dass Punkt 2 die Konsequenz hätte, dass die Entwicklung der Fläche am Friedhof in Otze zurückgestellt werden würde. Hinsichtlich der Planung für den Hornweg stelle sich die Sachlage anders dar, da bereits ein Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens gefasst worden sei.

Herr Fischer ergänzte, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt Externe mit Planverfahren betraut seien. Als Beispiele seien hier die Deutsche Reihenhaus, ACRIBO, der Neubau der IGS und die Erweiterung von Parlasca zu nennen. Dies zeige, dass Externe dann eingebunden würden, wenn es hilfreich sei. Sofern die genannten Punkte als Leitlinie zu verstehen seien, sei dies eine gute Orientierung.

Herr Paul wollte den Antrag als politisches Zeichen gewertet wissen und bat die Verwaltung vor diesem Hintergrund die bestehende Prioritätenliste nach diesen vier Punkten zu sortieren.

Bürgermeister Pollehn begrüßte ebenfalls die als „Soll-Richtlinien“ aufzufassenden Punkte. Diese böten die Möglichkeit auch angebotene Planungsprozesse von außen aufzugreifen. Für ihn sei es wichtig, die Entwicklung nicht weiter in die Fläche zu treiben und stattdessen in die Nachverdichtung zu gehen.

Frau Borchers entgegnete, dass man auf einige hierfür geeignete Flächen keinen Zugriff habe. Zumal dienten die Einnahmen aus kommunalen Baugebieten zur Entwicklung der Infrastruktur, diese könne man bei der Entwicklung von Flächen im Innenbereich nicht vernachlässigen.

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