Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der außerplanmäßigen Auszahlung
in Höhe von insgesamt 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten 21200.783110
(Auszahlungen im Rahmen des DigitalPakts Schule) und 21200.787110
(Infrastrukturmaßnahmen DigitalPakt Schule) sowie der außerplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von insgesamt 30.000,00 € bei den neuen Produktkonten
21500.783105 (Auszahlungen im Rahmen des DigitalPakts Schule) und 21500.787105
(Infrastrukturmaßnahmen DigitalPakt Schule) zu.
Herr Kirstein war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.