Der Rat fasste einstimmig
folgenden
Beschluss:
A)
Von den Ergebnissen der in der Begründung
in Kapitel 7 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren
· Der
in der Zeit vom 27.05.2019 bis 14.06.2019 durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
· Der
mit Schreiben vom 17.05.2019 (bzw. 04.06.2019) durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
· Der
in der Zeit vom 14.10.2019 bis 19.11.2019 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
· Der
mit Schreiben vom 02.10.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB
wird Kenntnis genommen. Die in
der Begründung in Kapitel 7 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B)
Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum
Nord“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und
der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 06.01.2020 als Satzung
sowie die Begründung in der Fassung vom 06.01.2020 beschlossen.