Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Bis zu einer entsprechenden Änderung des Bundeselterngeldgesetzes zahlt die Stadt Burgdorf der hauptbetreuenden Vollzeitpflegeperson, die tatsächlich/nachweislich ihre Erwerbstätigkeit in den ersten 6 – 12 Monaten nach Aufnahme des Pflegekindes vollständig ruhen lässt, einen elterngeldähnlichen Betrag i. H. v. 800,00 € monatlich. In besonders zu begründenden Einzelfällen (in der Regel geknüpft an Betreuungsnotwendigkeiten des Kindes) kann das Elterngeld auch länger gewährt werden; Entscheidungen hierüber trifft der Bürgermeister.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 28.800,00 € sind auf dem Produktkonto 36300 anzumelden.


Frau Meinig warb um die Zustimmung für die Beschlussvorlage. Auf Grundlager dieser erhielten Pflegeeltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Aufnahme eines Pflegekindes die ersten 6 bis 12 Monate ruhen ließen, die notwendige elterngeldähnliche Leistung. Damit werde die geleistete Erziehungsarbeit auch finanziell gewürdigt. Darüber hinaus sei es grundsätzlich schwierig, Pflegeeltern ohne eine elterngeldähnliche Vergütung zu gewinnen.