Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

     

 


Frau Vierke wies darauf hin, dass der Landesrechnungshof bei der überörtlichen Prüfung keine analytischen Vergleichswerte herangezogen habe. Sie ging noch einmal auf die Ergebnisse auf Seite 7 ein und erklärte, dass sich nach Rückfrage bei den im Vergleichsring aufgeführten Kommunen ergeben habe, dass z.B. im Bereich Personalservice teilweise recht unterschiedliche Aufgabenbereiche abgedeckt werden.

 

Die Tabelle auf Seite 27 der Vorlage – so Frau Vierke – müsse dahingehend berichtigt werden, dass nicht 283, sondern 438 Vollstreckungsfälle abgewickelt seien. Dadurch ergeben sich 222 offene Vollstreckungsfälle. Frau Vierke wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit Stand 31.12.2019 insgesamt 238 Vollstreckungsfälle offen seien. Hier sei eine leichte Steigerung gegenüber 2016 zu verzeichnen. Eine entsprechende Überprüfung werde hier verwaltungsseitig vorgenommen.

 

Die Ausschussmitglieder merkten an, dass die Personalquote in den letzten Jahren in Burgdorf sehr gestiegen sei und eine Überprüfung stattfinden müsse, in welchen Bereichen eine Verschlankung vorgenommen werden könne. Außerdem wurde angeregt, die doch recht hohen Wertberichtigungen im Rahmen der regelmäßigen Finanzberichte näher auf ihre Werthaltigkeit zu betrachten.

 

Anschließend wurde die Vorlage zur Kenntnis genommen.