Beschluss:
Es wird beschlossen, auf der
Grundlage des Entwurfs zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans (Feuerwehr
Schillerslage) in der Fassung vom 20.01.2020 die öffentliche Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Frau Nagel von der Abteilung
Stadtplanung und Umwelt erläuterte die 62. Änderung des Flächennutzungsplans
(Feuerwehr Schillerslage).
Der Ortsrat fasste
einstimmig folgenden empfehlenden