Beschluss:
Es wird beschlossen, auf der
Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“ in der
Fassung vom 20.01.2020 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Frau Nagel von der Abteilung
Stadtplanung und Umwelt erläuterte die Aufstellung des Bebauungsplans 4-6
„Feuerwehr Schillerslage“.
Der Ortsrat fasste
einstimmig folgenden empfehlenden