Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“ in der Fassung vom 20.01.2020 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Frau Nagel von der Abteilung Stadtplanung und Umwelt erläuterte die Aufstellung des Bebauungsplans 4-6 „Feuerwehr Schillerslage“.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden