Beschluss:

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten einstimmig für den Beschlussvorschlag zu 1.) der Vorlage 2007 0125.


Frau Herbst erläuterte die Vorlage.

Frau Rickert befürworte im Namen ihrer Fraktion den Erlass einer Werbegestaltungssatzung, sprach sich jedoch dafür aus, den Geltungsbereich der Satzung auf den Bereich der Gartenstraße bis zum Veranstaltungszentrum und bis einschließlich zur Rolandstraße zu erweitern.

Herr Schrader schloss sich Frau Rickert an, führte aber weitere, seiner Auffassung nach wichtige Geltungsbereiche einer solchen Satzung an (zukünftiges REWE-Gelände, RWG-Gelände, das Gewerbegebiet an der Westseite der Bahn, das ehemalige Entzinnungswerk, der Bereich um das alte Astoria-Kino).

Frau Herbst erwiderte hierauf, dass im Bereich des ehemaligen Entzinnungswerkes bereits eine Höhenbeschränkung für Werbeanlagen in den Bebauungsplan aufgenommen worden sei und der CMS-Bebauungsplan sehr weitgehende und genaue Regelungen in puncto Werbung treffe. Bei der Ausweitung des Geltungsbereiches sei zu bedenken, dass eine solche Satzung aus dem Gebietscharakter heraus zu entwickeln sei. Die Gartenstraße weise in diesem Zusammenhang keine so empfindliche Struktur auf und sei daher anders zu betrachten als z.B. die Marktstraße.

Herr Hunze sprach sich dafür aus, zunächst dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, um überhaupt eine solche Regelung in Kraft zu setzen. Im anderen Fall könne man wahrscheinlich davon ausgehen, dass diese aufgrund ihrer Komplexität überhaupt nicht umsetzbar sei.

Herr Dr. Zielonka ergänzte, dass eine Prüfung des Geltungsbereiches erst Teil des Verfahrens sei. Zunächst gehe es erst mal darum, überhaupt einen Beschluss über die Einleitung eines solchen zu treffen.

Auf den erneuten Einwand von Frau Weilert-Penk, dass es sich bei dem Außenbereich des Stadions um einen sehr empfindlichen Bereich handele und sich auch in der Gartenstraße störende Strukturen entwickeln könnten, erwiderte Bürgermeister Baxmann, dass es auch mit einer Satzung nicht möglich sei, bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen und es der Verwaltung in erster Linie darum gehe, ein rechtssicheres Regelwerk zu erstellen. Daher werde man die vorgeschlagenen Erweiterungen kritisch prüfen.

Nach weiteren Diskussionsbeiträgen von Herrn Obst und Herrn Schrader, bat Frau Gottlieb die anwesende Presse ihre Aussage, dass nur Werbeanlagen in der Nähe von Baudenkmalen genehmigungspflichtig seien, dahingehend zu korrigieren, dass dies generell für alle Werbeanlagen über 1 m² Größe gelte.