Der vom Erwerber des Alten-und Pflegeheimes Burgdorf an der Schillerslager Straße beauftragte Architekt Herr Fuge erläuterte ausführlich die Gestaltung, Größe und Funktion des vorgesehenen Anbaus. Dieser werde erforderlich, da das derzeitige Heim nicht mehr den heutigen Erfordernissen entspreche. Die Parkanlage und der See würden durch den Neubau nicht beeinträchtigt, allerdings müssten einige wenige Bäume im Bereich des Neubaus weichen. Anhand der Grundrisszeichnungen zeigte Herr Fuge auf, dass insgesamt 40 neue Betten geschaffen würden. Im Bereich des bisherigen Einganges sei ein neuer Windfang sowie eine Cafeteria geplant. Alle neuen Zimmer würden mit bodentiefen Fenstern und Balkonen bzw. Terrassen ausgestattet. Die Fassaden wurden durch Vor- und Rücksprünge sowie Wechsel der Materialien gegliedert. Nach der Fertigstellung des Neubaus sei eine Umstrukturierung des Altbaus vorgesehen.

Die Frage von Herrn Morich, ob durch den Neubau mehr Arbeitsplätze im Bereich des Pflegepersonals geschaffen würden, bejahte Herr Fuge.

Hinsichtlich der Kritik von Frau Leykum verdeutlichte Herr Fuge, dass die pro Etage vorgesehenen Aufenthaltsräume ausreichend Platz für alle Bewohner einer Etage böten und das Vorhaben so den maßgeblichen Heimbaurichtlinien entspreche.

Angesichts der Fragen von Herrn Fleischmann bezüglich des vorgesehenen Pflegestandards und der zukünftigen Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erinnerte Frau Gottlieb daran, dass dies Themen seien, zu denen keine Antworten von dem beauftragten Architekten gegeben werden könnten. Dies sei mit der Heimleitung und dem Investor zu klären, die gegebenenfalls in den Sozialausschuss eingeladen werden müssten.

Abschließend sprach sich Frau Leykum nochmals für die bestmögliche Erhaltung der vorhandenen Grünanlage aus.

 

Frau Gottlieb informierte den Ausschuss über die auf dem ehemaligen Standort des Seat-Autohauses vorgesehene Wohnbebauung. Die Verwaltung habe zwischenzeitlich den Investor davon überzeugen können, dass seine ursprünglichen Vorstellungen aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden könnten. Zwischenzeitlich habe man ein gemeinsames Konzept entwickelt, welches die Errichtung von fünf Reihenhäusern und einem Doppelhaus vorsehe. Anhand eines entsprechenden Lageplans und mit Hilfe des Tageslichtprojektors erläuterte Frau Gottlieb die derzeit vorgesehene Lage, Größe und Gestaltung der zukünftigen Bebauung.

 

Zu der vorgesehenen Erneuerung des Durchlasses im Bereich des "Heeg" in Otze verlas Frau Gottlieb eine Mitteilung der Tiefbauabteilung:

Bei dem neuen Bauwerk handele es sich um einen ca. 11 m langen Fertigteilrahmendurchlass mit einer lichten Weite von 2,50 m und einer lichten Höhe von 1,25 m. Die Wandstärke betrage 0,25 m. Ein- und Ausfahrtsbereiche würden mittels Böschungsstücken hergestellt. Alternativ könnten auch Winkelstützen eingebaut werden. Entscheidend werde hier die im Wettbewerb günstigere Variante sein. Der Rahmen erhalte eine einseitige Berme als Querungsmöglichkeit für Reptilien u.ä. bei Mittelwasser sowie eine sich einstellende Sedimentsohle von ca. 25 cm. Der Abflussquerschnitt entspreche somit in etwa dem des vorhandenen Bauwerkes. Die Anbindung an die Straße „Heeg“ erfolge in gleicher Höhenlage wie bisher. Seitlich oberhalb der Stirnstücke werde ein Schutzzaun aus Holz angeordnet.

(Das Querprofil des Durchlasses wird dem Protokoll als Zeichnung in der Anlage beigefügt.)

 

Frau Herbst berichtete, dass zwischenzeitlich die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entzinnungswerk) durch die Region genehmigt worden sei.

Weiterhin teilte Frau Herbst mit, dass die Stadt Ende April von der Stadt Soltau die Vorentwürfe zur Bauleitplanung „Factory-Outlet-Center-Soltau“ erhalten habe. Diese umfassten den Vorentwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf des Bebauungsplanes Harber Nr. 14 „Factory-Outlet-Center-Soltau“. Im B-Plan sei eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf max. 9.900 m² vorgesehen. Die Stadt habe die Möglichkeit bis zum 29. Mai zu dieser Planung eine Stellungnahme abzugeben. Frau Herbst erinnerte daran, dass die Stadt Soltau bereits 1999 versucht hatte, für das betroffene Grundstück eine Bauleitplanung mit einer vergleichbaren Zielsetzung zu entwickeln. Die maximale Verkaufsfläche sei damals allerdings auf 20.000 m² begrenzt gewesen. Auffällig sei, dass die heutige Planung exakt das bereits damals vorgesehene Gebiet umfasse, die Verkaufsfläche jedoch nur ca. halb so groß vorgesehen sei.

Eine Genehmigung der 1999 vorgesehenen F-Plan-Änderung scheiterte im Klageweg letztendlich beim OVG-Lüneburg, da die Änderung nicht den Zielen der Raumordnung entsprach.

Die neue Änderung des LROP sehe eine Änderung dahingehend vor, dass die Zulässigkeit von Hersteller-Direktverkaufszentren nur in Oberzentren an städtebaulich inte-grierten Standorten aufgeweicht werde. Zu Erprobungszwecken solle in Bispingen oder Soltau ein FOC zugelassen werden.

Sollte die Stadt Soltau aufgrund der konkurrierenden Planung der Stadt Bispingen hinsichtlich des FOC nicht zum Zuge kommen, erwäge diese bereits jetzt in ihrer Begründung zur F-Plan-Änderung ein Zielabweichungsverfahren.

Die Unterlagen der Stadt Soltau würden derzeit in der Stadtplanungsabteilung im Sinne einer Stellungnahme geprüft. Diese werde als ein Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen und sei aufgrund des vor dem Hintergrund eines ansonsten eintretenden Ausschlusses von einem Normenkontrollantrag sinnvoll.

Bürgermeister Baxmann stellte in Aussicht, dass die Stadt Burgdorf sich nicht an den Klagen gegen das als mittelstandsfeindlich anzusehende Landesraumordnungsprogramm beteiligen werde.

 

Herr Brinkmann gab Erläuterungen zu der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zur Aufstellung des B-Planes Nr. 7-01 „Nördlich Stockwiesen“ in Weferlingsen.

Das Niedersächsische Amt für Denkmalpflege habe im vorgezogenen Beteiligungsverfahren in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass aus der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes bereits archäologische Bodenfunde bekannt seien und davon auszugehen sei, dass bei Erdarbeiten im Plangebiet mit weiteren Funden zu rechnen sei.

Zukünftige Erdarbeiten im Plangebiet bedürften daher der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Dies gilt auch dann, wenn eine Unterkellerung zukünftiger Gebäude nicht gewünscht werde.

Eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis werde nur dann erteilt, wenn zuvor nachgewiesen wurde, dass keine weitere Denkmalsubstanz betroffen sei. Dieser Nachweis sei durch eine archäologische Voruntersuchung zu führen. Die hierfür entstehenden Kosten seien von der Stadt Burgdorf als Verursacher zu tragen. Sollte die Voruntersuchung weitere Kulturdenkmale zu Tage befördern, müssten entweder die betroffenen Gebiete aus der Planung heraus genommen werden oder vor weiteren Planungsschritten eine archäologische Ausgrabung erfolgen.

Letztendlich sei für die Realisierung des Baugebietes eine archäologische Voruntersuchung unumgänglich. Diese dauere zwei Tage und verursache voraussichtliche Kosten in Höhe von 1.600 €.