Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Bis zu einer entsprechenden Änderung des Bundeselterngeldgesetzes zahlt die Stadt Burgdorf der hauptbetreuenden Vollzeitpflegeperson, die tatsächlich/nachweislich ihre Erwerbstätigkeit in den ersten 6 – 12 Monaten nach Aufnahme des Pflegekindes vollständig ruhen lässt, einen elterngeldähnlichen Betrag i. H. v. 800,00 € monatlich. In besonders zu begründenden Einzelfällen (in der Regel geknüpft an Betreuungsnotwendigkeiten des Kindes) kann das Elterngeld auch länger gewährt werden; Entscheidungen hierüber trifft der Bürgermeister.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 28.800,00 € sind auf dem Produktkonto 36300 anzumelden.


Herr Nijenhof erkundigt sich nach der Höhe der Kosten.

 

Herr Niemann erläutert, dass sich die Stadt des regionsweiten Ansatzes von 800,00 € monatlich angeschlossen habe, um eine Vereinheitlichung zu erreichen. Der Ansatz sei realistisch, da es derzeit nur 2-3 in Frage kommende Familien gebe. Die Region Hannover habe in Aussicht gestellt, diese Kosten im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs einzubeziehen. Bis zu 80 % der Kosten würden somit erstattet werden. Finde das Jugendamt keine Pflegefamilie, müsse bedingt durch Heimunterbringung mit 3-4 fachen Kosten gerechnet werden.

 

Herr Pollehn ergänzt, dass die Leistung der Pflegeeltern damit eine Wertschätzung erfahre. Es sei schwierig genug, die Bereitschaft geeigneter Personen für diese Aufgabe zu erzeugen.

 

Herr Braun erkundigt sich, ob auch ein Anspruch besteht, wenn illegaler Familienzuzug vorliege.

 

Herr Niemann macht deutlich, dass eine hauptberufliche Tätigkeit aufgegeben werden müsse.

 

Frau Birgin möchte wissen, ob das Kindergeld zusätzlich gezahlt werde.

 

Herr Niemann bejaht dies. Eine Änderung des Elterngeldgesetzes sei allerdings in Kürze nicht zu erwarten.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung.

 

Einstimmig ergeht folgender empfehlender