Frau Borchers berichtete, dass man sich entschieden habe den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ zu ändern. Da die Festsetzungen hinsichtlich des Waldabstandes nicht rechtssicher gestaltet werden könnten, habe man sich entschieden den Wald aus dem Geltungsbereich heraus zu nehmen.

Frau Borchers berichtete weiterhin, dass der Investor, der sich für die Mehrfamilienhaus-Fläche am Zilleweg beworben habe, dabei sei das Konzept zu überarbeiten.

Der Änderungsentwurf des RROP in Sachen ACRIBO, so Frau Borchers sei zwischenzeitlich von der Region beschlossen worden.

Außerdem teilte Frau Borchers mit, dass die Stadt Burgdorf keine Stellungnahme zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Uetze abgeben werde. Diese habe die Verlagerung des Raiffeisenmarktes von der Ortsmitte an den Rand zum Inhalt.