Sitzung: 09.12.2019 Ortsrat Schillerslage
Vorlage: BV 2019 1127
Zu diesem Tagesordnungspunkt fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Ortsrat Otze, dem Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen und dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr statt.
Herr
Plaß begrüßt Herrn Dr.
Venne und übergibt ihm das Wort.
Herr
Dr. Venne verweist auf die
Präsentationen, die bereits zu dem Thema gehalten wurden. Die Ergebnisse hat er
bereits in der Informationsveranstaltung vom 17.06.2019 ausführlich
vorgestellt, so dass er nunmehr nur noch auf die Ergebnisse für die einzelnen
Friedhöfe und die Grabarten eingehen möchte. Er weist darauf hin, dass geplante
Erweiterungsflächen, insbesondere die am Stadtfriedhof Niedersachsenring, nicht
mehr benötigt werden. Das liegt u.a. daran, dass Bestattungen zunehmend in
Urnengräbern erfolgen und diese weniger Flächen benötigen als ein Sarggrab.
Jeder Friedhof wurde in Kern- und
Rückzugsflächen unterteilt. Neue Gräber sollen nur noch in der Kernfläche
verkauft werden. Bestehende Gräber mit laufenden Grabrechten in den
Rückzugsflächen bleiben aber unverändert erhalten. Die Rechte für weitere
Bestattungen in bestehenden Wahlgräbern bleiben unberührt. Lediglich Neuerwerbe
von Grabstellen sind in den Rückzugsflächen nicht möglich. Eine Schließung von
Friedhöfen ist nicht geplant und war auch nicht Ziel des Auftrages.
Herr
Paul fragt nach, ob die
Ruhefristen politisch gestaltet werden können oder ob es konkrete Vorgaben
gibt. Herr Dr. Venne antwortet, dass
diese von den Bodenverhältnissen abhängig ist. Die Region Hannover hat
entsprechende Untersuchungen durchgeführt und die Ruhezeiten danach festgelegt.
Eine politische Gestaltung ist daher nicht möglich.
Herr
Dr. Venne erläutert, dass
es Ziel ist, die Friedhöfe langfristig zu erhalten. Dabei sind diese so zu
gestalten, dass die Pflege und Unterhaltung langfristig möglichst
wirtschaftlich durchgeführt werden kann, um so den städtischen Haushalt zu
entlasten und die Friedhofsgebühren nicht zu stark anheben zu müssen.
In Burgdorf ist das Bestattungsangebot schon
sehr gut aufgestellt. Der Schwerpunkt sollte auf nachfrageorientierten
Bestattungsformen liegen, um dadurch Abwanderungen auf andere Friedhöfe zu
vermeiden. Dabei ist auch zu beachten, dass die Friedhofsgebühren möglichst
niedrig gehalten werden.
Eine Grabart, die auf den Burgdorfer Friedhöfen
noch fehlt, ist ein pflegefreies bzw. –leichtes Sarggrab, da nicht jeder
kremiert werden möchte. Weiterhin könnten in freien Lücken hochwertige
Urnengemeinschaftsanlagen angelegt werden. Der Bericht zur
Friedhofsentwicklungsplanung enthält Vorschläge für Gestaltungen solcher
Anlagen. Für die Umsetzung sind gesonderte Beschlussvorlagen zu erstellen, in
denen die Maßnahme konkret beschrieben wird.
Einige Grabarten sollten nicht weiter
beworben werden. Darunter fällt z. B. das Tiefgrab. Da ausreichend Flächen zur
Verfügung stehen, ist es nicht erforderlich, in die Tiefe zu gehen. Durch den
erschwerten Aushub bis zu einer Tiefe von 2,50 m entstehen erhöhte Kosten z. B.
für besondere Maschinen und Verbaumaterialien. Auch Rasengräber sollten nicht
gefördert werden. Durch Gegenstände, die trotz Verbots abgelegt werden,
entsteht ein erhöhter Aufwand bei der Rasenmahd. Stattdessen soll als neue
Grabart ein pflegeleichtes Sarggrab angeboten werden, welches trotz Rasenfläche
auch eine kleine Ablagefläche erhält und die Errichtung eines individuellen
Grabmals ermöglicht.
Herr
Köneke führt aus, dass die
Veränderung der Bestattungskultur offensichtlich ist. Es wurden auch schon
diverse Maßnahmen im Bereich der Friedhofspflege getroffen. Wichtig ist ihm
aber die grundsätzliche Erhaltung der Friedhöfe. Durch die vielen Einebnungen
gibt es keine Erinnerungskultur mehr. Anders ist es auf dem alten Friedhof an
der Bahnhofstraße. Hier kann man sich an die Geschichte anhand der Gräber
erinnern.
Dem stimmt Herr K.-H. Meyer zu. Das Kulturdenkmal Friedhof ist gerade in den
Ortsteilen zu erhalten. Der Anteil der Urnen steigt, aber vielleicht kann man
die andere Fläche so gestalten, dass die Erinnerung erhalten bleibt.
Herr
Dr. Venne antwortet, dass
man die Rückzugsflächen nach und nach parkähnlich gestalten kann. Bei diesem
Prozess könnte man dann auch alte Grabsteine erhalten. Deren Erhaltung kann man
jedoch nicht über die Gebühren, sondern muss man über den allgemeinen
städtischen Haushalt finanzieren. Das Problem besteht darin, dass eine
einheitliche Regelung gefunden werden muss, auf deren Grundlage beurteilt wird,
welches Grabmal für die Ortsgeschichte oder unter anderen Gesichtspunkten
wertvoll und daher erhaltenswert ist. Es gibt auch die Möglichkeit, Grabsteine
an einem bestimmten Ort zu sammeln. Allerdings ist dies nicht eine Frage des
Friedhofsentwicklungskonzeptes, sondern eine Frage der Umsetzung und späteren
Gestaltung.
Herr
H. Reißer schlägt vor, dass
alte Grabsteine in Gemeinschaftsanlagen für Urnen integriert werden sollen.
In der weiteren Diskussion wird deutlich,
dass die Erhaltung von Gräbern bzw. Grabsteinen gewünscht wird. Gerade in den
Ortsteilen besteht der Wunsch, dass die Vergangenheit der Friedhöfe und damit
von Teilen der Ortsgeschichte nicht durch die Einebnungen gelöscht wird. Es
wird aber auch festgestellt, dass für eine solche Handhabung konkrete
Auswahlkriterien erstellt werden müssen. Nicht alle Familien wünschen den
Erhalt der Grabstellen. Dem Wunsch muss man entsprechen. Zu klären ist ebenfalls,
wer die Kosten dafür tragen soll. Von Seiten der Anwesenden wird gewünscht,
dass zu diesem Thema zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage erstellt wird.
Herr
Kracke erkundigt sich, ob
die veraltete Regelung aus dem Jahr 1999 zur Bestattung von Ortsfremden auf den
Ortsteilfriedhöfen auch überarbeitet wird. Er möchte gerne für den Weferlingser
Friedhof werben. Dieser liegt mitten im Wald und ist besser zu erreichen als
der Friedwald. Frau Krause
antwortet, dass eine Überarbeitung geplant ist. Anfang 2020 soll dazu eine
gesonderte Beschlussvorlage erstellt werden.
Frau
Meinig stellt fest, dass
man in direkter Konkurrenz zum Friedwald Uetze steht. Daher möchte sie
diejenigen unterstützen, die Interesse an einer Bestattung auf den
Ortsteilfriedhöfen haben. Die Friedhofsflächen sind ausreichend vorhanden und
mit jeder Beisetzung wird der Erhalt gefördert.
Weiterhin erkundigt sich Herr Kracke, ob jeder Friedhof mit
Sicherheit erhalten bleibt. Herr Dr.
Venne antwortet, dass eine Schließung von Friedhöfen nur unter bestimmten
Voraussetzungen durchsetzbar ist. Seiner Meinung nach sollten die Friedhöfe
erhalten werden, allerdings muss die Finanzierung möglich bleiben. Dafür bietet
die Friedhofsentwicklungsplanung die Grundlage über die Beschränkung der intensiven
Unterhaltung auf die Kernflächen, möglichen Rückbau nicht mehr benötigter Wege
u.ä..
Herr
Paul erkundigt sich, ob auf
allen Friedhöfen die gleichen Gebühren gelten. Dies bestätigt Frau Krause. Die Friedhöfe werden als
eine öffentliche Einrichtung geführt. Daher gibt es auch nur eine
Gebührenkalkulation und eine Betriebsabrechnung für die Burgdorfer Friedhöfe.
Herr
Dr. Venne rät davon ab, für
jeden Friedhof eine einzelne Gebührensatzung zu erstellen. Dadurch würden für
die kleinen Friedhöfe nur Nachteile entstehen.
Herr
Köneke teilt die
Auffassung, dass nur eine einheitliche Abrechnung sinnvoll ist. Dies wird auch
beim Abwasser so gemacht. Das vereinfacht die Kostendeckung bzw. ermöglicht
eine gerechte Verteilung.
Herr
Morich stellt fest, dass
die Gräber auf den Burgdorfer Friedhöfen einen sehr gepflegten Eindruck machen.
Das sieht man nicht überall. Er informiert, dass es auf dem Burgdorfer Friedhof
den RuheHain gibt. Das ist ein ähnliches Angebot wie im Friedwald. Nur erreicht
man den Burgdorfer Friedhof besser.
Frau
Riessler fasst zusammen,
dass es in der zu entscheidenden Beschlussvorlage erst einmal nur um das
richtungsweisende Vorgehen geht. Es soll festgelegt werden, wie es auf den Burgdorfer
Friedhöfen im Grundsatz weitergehen soll. Darauf aufbauend können im Nachgang
über weitere Beschlussvorlagen konkrete Maßnahmen beschlossen werden.
Derzeit ist eine Vorlage für die Anlage
einer BaumOase auf dem Friedhof Sorgensen-Dachtmissen in Bearbeitung. Aus der
heutigen Diskussion wird mitgenommen, dass weitere Themen die Erhaltung von
Grabsteinen sowie die Bestattung von Ortsfremden auf den Ortsteilfriedhöfen
sind. Eine Aufarbeitung dieser Themen wird weiterverfolgt.
Herr
Dr. Venne ergänzt, dass man
mit dem Beschluss zunächst nur die Kernflächen der einzelnen Friedhöfe
festlegt. Dadurch werden aber keine Gestaltungsdetails bestimmt. Dies muss im
Nachgang erfolgen.
Herr
C. Reißer kann dem
Schlussbericht für Schillerslage nicht zustimmen. Er findet die Einbindung von
neuen Ideen zwar gut, jedoch gehört gerade der alte Teil des Friedhofes dann
nicht mehr zur Kernfläche. Hier befinden sich die alten Hofgrabstellen. Diese
sollten aber gerade erhalten werden. Auch hier können neue Ideen integriert
werden. Herr Dr. Venne antwortet,
dass die Gräber außerhalb der Kernfläche so lange bestehen bleiben, wie es die
Angehörigen wünschen.
Herr
Köneke äußert Bedenken,
dass man sich mit der Friedhofsentwicklungsplanung auf lange Sicht festlegt. Frau Riessler erläutert, dass man nie
weiß, was in der Zukunft passiert. Mit dem Konzept legt man aber zunächst eine
Richtung fest. In 10-15 Jahren muss man diese Richtung vielleicht überarbeiten.
Das muss zu gegebener Zeit anhand der Entwicklungen überprüfet werden.
Nachrichtlich über Protokoll:
Die Seite 78 (Friedhof Schillerslage) im
Schlussbericht enthält einen Schreibfehler. Hierauf hat Herr Reißer
hingewiesen. Daher wird dem Protokoll als Anlage
1 die Korrektur zum Austausch beigefügt.
Nach ausführlicher Diskussion stimmt jedes Gremium über die Beschlussvorlage ab.
Mangels
Beschlussfähigkeit kann für den Ortsrat Schillerslage eine entsprechende
Abstimmung nicht durchgeführt werden. Dem Anhörungsrecht ist gleichwohl genüge
getan.