Zu diesem Tagesordnungspunkt fand eine gemeinsame Sitzung mit dem Ortsrat Otze, dem Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen und dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr statt.

 

Herr Plaß begrüßt Herrn Dr. Venne und übergibt ihm das Wort.

 

Herr Dr. Venne verweist auf die Präsentationen, die bereits zu dem Thema gehalten wurden. Die Ergebnisse hat er bereits in der Informationsveranstaltung vom 17.06.2019 ausführlich vorgestellt, so dass er nunmehr nur noch auf die Ergebnisse für die einzelnen Friedhöfe und die Grabarten eingehen möchte. Er weist darauf hin, dass geplante Erweiterungsflächen, insbesondere die am Stadtfriedhof Niedersachsenring, nicht mehr benötigt werden. Das liegt u.a. daran, dass Bestattungen zunehmend in Urnengräbern erfolgen und diese weniger Flächen benötigen als ein Sarggrab.

 

Jeder Friedhof wurde in Kern- und Rückzugsflächen unterteilt. Neue Gräber sollen nur noch in der Kernfläche verkauft werden. Bestehende Gräber mit laufenden Grabrechten in den Rückzugsflächen bleiben aber unverändert erhalten. Die Rechte für weitere Bestattungen in bestehenden Wahlgräbern bleiben unberührt. Lediglich Neuerwerbe von Grabstellen sind in den Rückzugsflächen nicht möglich. Eine Schließung von Friedhöfen ist nicht geplant und war auch nicht Ziel des Auftrages.

 

Herr Paul fragt nach, ob die Ruhefristen politisch gestaltet werden können oder ob es konkrete Vorgaben gibt. Herr Dr. Venne antwortet, dass diese von den Bodenverhältnissen abhängig ist. Die Region Hannover hat entsprechende Untersuchungen durchgeführt und die Ruhezeiten danach festgelegt. Eine politische Gestaltung ist daher nicht möglich.

 

Herr Dr. Venne erläutert, dass es Ziel ist, die Friedhöfe langfristig zu erhalten. Dabei sind diese so zu gestalten, dass die Pflege und Unterhaltung langfristig möglichst wirtschaftlich durchgeführt werden kann, um so den städtischen Haushalt zu entlasten und die Friedhofsgebühren nicht zu stark anheben zu müssen.

In Burgdorf ist das Bestattungsangebot schon sehr gut aufgestellt. Der Schwerpunkt sollte auf nachfrageorientierten Bestattungsformen liegen, um dadurch Abwanderungen auf andere Friedhöfe zu vermeiden. Dabei ist auch zu beachten, dass die Friedhofsgebühren möglichst niedrig gehalten werden.

Eine Grabart, die auf den Burgdorfer Friedhöfen noch fehlt, ist ein pflegefreies bzw. –leichtes Sarggrab, da nicht jeder kremiert werden möchte. Weiterhin könnten in freien Lücken hochwertige Urnengemeinschaftsanlagen angelegt werden. Der Bericht zur Friedhofsentwicklungsplanung enthält Vorschläge für Gestaltungen solcher Anlagen. Für die Umsetzung sind gesonderte Beschlussvorlagen zu erstellen, in denen die Maßnahme konkret beschrieben wird.

 

Einige Grabarten sollten nicht weiter beworben werden. Darunter fällt z. B. das Tiefgrab. Da ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, ist es nicht erforderlich, in die Tiefe zu gehen. Durch den erschwerten Aushub bis zu einer Tiefe von 2,50 m entstehen erhöhte Kosten z. B. für besondere Maschinen und Verbaumaterialien. Auch Rasengräber sollten nicht gefördert werden. Durch Gegenstände, die trotz Verbots abgelegt werden, entsteht ein erhöhter Aufwand bei der Rasenmahd. Stattdessen soll als neue Grabart ein pflegeleichtes Sarggrab angeboten werden, welches trotz Rasenfläche auch eine kleine Ablagefläche erhält und die Errichtung eines individuellen Grabmals ermöglicht.

 

Herr Köneke führt aus, dass die Veränderung der Bestattungskultur offensichtlich ist. Es wurden auch schon diverse Maßnahmen im Bereich der Friedhofspflege getroffen. Wichtig ist ihm aber die grundsätzliche Erhaltung der Friedhöfe. Durch die vielen Einebnungen gibt es keine Erinnerungskultur mehr. Anders ist es auf dem alten Friedhof an der Bahnhofstraße. Hier kann man sich an die Geschichte anhand der Gräber erinnern.

Dem stimmt Herr K.-H. Meyer zu. Das Kulturdenkmal Friedhof ist gerade in den Ortsteilen zu erhalten. Der Anteil der Urnen steigt, aber vielleicht kann man die andere Fläche so gestalten, dass die Erinnerung erhalten bleibt.

Herr Dr. Venne antwortet, dass man die Rückzugsflächen nach und nach parkähnlich gestalten kann. Bei diesem Prozess könnte man dann auch alte Grabsteine erhalten. Deren Erhaltung kann man jedoch nicht über die Gebühren, sondern muss man über den allgemeinen städtischen Haushalt finanzieren. Das Problem besteht darin, dass eine einheitliche Regelung gefunden werden muss, auf deren Grundlage beurteilt wird, welches Grabmal für die Ortsgeschichte oder unter anderen Gesichtspunkten wertvoll und daher erhaltenswert ist. Es gibt auch die Möglichkeit, Grabsteine an einem bestimmten Ort zu sammeln. Allerdings ist dies nicht eine Frage des Friedhofsentwicklungskonzeptes, sondern eine Frage der Umsetzung und späteren Gestaltung.

Herr H. Reißer schlägt vor, dass alte Grabsteine in Gemeinschaftsanlagen für Urnen integriert werden sollen.

 

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass die Erhaltung von Gräbern bzw. Grabsteinen gewünscht wird. Gerade in den Ortsteilen besteht der Wunsch, dass die Vergangenheit der Friedhöfe und damit von Teilen der Ortsgeschichte nicht durch die Einebnungen gelöscht wird. Es wird aber auch festgestellt, dass für eine solche Handhabung konkrete Auswahlkriterien erstellt werden müssen. Nicht alle Familien wünschen den Erhalt der Grabstellen. Dem Wunsch muss man entsprechen. Zu klären ist ebenfalls, wer die Kosten dafür tragen soll. Von Seiten der Anwesenden wird gewünscht, dass zu diesem Thema zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage erstellt wird.

 

Herr Kracke erkundigt sich, ob die veraltete Regelung aus dem Jahr 1999 zur Bestattung von Ortsfremden auf den Ortsteilfriedhöfen auch überarbeitet wird. Er möchte gerne für den Weferlingser Friedhof werben. Dieser liegt mitten im Wald und ist besser zu erreichen als der Friedwald. Frau Krause antwortet, dass eine Überarbeitung geplant ist. Anfang 2020 soll dazu eine gesonderte Beschlussvorlage erstellt werden.

Frau Meinig stellt fest, dass man in direkter Konkurrenz zum Friedwald Uetze steht. Daher möchte sie diejenigen unterstützen, die Interesse an einer Bestattung auf den Ortsteilfriedhöfen haben. Die Friedhofsflächen sind ausreichend vorhanden und mit jeder Beisetzung wird der Erhalt gefördert.

 

Weiterhin erkundigt sich Herr Kracke, ob jeder Friedhof mit Sicherheit erhalten bleibt. Herr Dr. Venne antwortet, dass eine Schließung von Friedhöfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzbar ist. Seiner Meinung nach sollten die Friedhöfe erhalten werden, allerdings muss die Finanzierung möglich bleiben. Dafür bietet die Friedhofsentwicklungsplanung die Grundlage über die Beschränkung der intensiven Unterhaltung auf die Kernflächen, möglichen Rückbau nicht mehr benötigter Wege u.ä..

 

Herr Paul erkundigt sich, ob auf allen Friedhöfen die gleichen Gebühren gelten. Dies bestätigt Frau Krause. Die Friedhöfe werden als eine öffentliche Einrichtung geführt. Daher gibt es auch nur eine Gebührenkalkulation und eine Betriebsabrechnung für die Burgdorfer Friedhöfe.

Herr Dr. Venne rät davon ab, für jeden Friedhof eine einzelne Gebührensatzung zu erstellen. Dadurch würden für die kleinen Friedhöfe nur Nachteile entstehen.

Herr Köneke teilt die Auffassung, dass nur eine einheitliche Abrechnung sinnvoll ist. Dies wird auch beim Abwasser so gemacht. Das vereinfacht die Kostendeckung bzw. ermöglicht eine gerechte Verteilung.

 

Herr Morich stellt fest, dass die Gräber auf den Burgdorfer Friedhöfen einen sehr gepflegten Eindruck machen. Das sieht man nicht überall. Er informiert, dass es auf dem Burgdorfer Friedhof den RuheHain gibt. Das ist ein ähnliches Angebot wie im Friedwald. Nur erreicht man den Burgdorfer Friedhof besser.

 

Frau Riessler fasst zusammen, dass es in der zu entscheidenden Beschlussvorlage erst einmal nur um das richtungsweisende Vorgehen geht. Es soll festgelegt werden, wie es auf den Burgdorfer Friedhöfen im Grundsatz weitergehen soll. Darauf aufbauend können im Nachgang über weitere Beschlussvorlagen konkrete Maßnahmen beschlossen werden.

Derzeit ist eine Vorlage für die Anlage einer BaumOase auf dem Friedhof Sorgensen-Dachtmissen in Bearbeitung. Aus der heutigen Diskussion wird mitgenommen, dass weitere Themen die Erhaltung von Grabsteinen sowie die Bestattung von Ortsfremden auf den Ortsteilfriedhöfen sind. Eine Aufarbeitung dieser Themen wird weiterverfolgt.

 

Herr Dr. Venne ergänzt, dass man mit dem Beschluss zunächst nur die Kernflächen der einzelnen Friedhöfe festlegt. Dadurch werden aber keine Gestaltungsdetails bestimmt. Dies muss im Nachgang erfolgen.

 

Herr C. Reißer kann dem Schlussbericht für Schillerslage nicht zustimmen. Er findet die Einbindung von neuen Ideen zwar gut, jedoch gehört gerade der alte Teil des Friedhofes dann nicht mehr zur Kernfläche. Hier befinden sich die alten Hofgrabstellen. Diese sollten aber gerade erhalten werden. Auch hier können neue Ideen integriert werden. Herr Dr. Venne antwortet, dass die Gräber außerhalb der Kernfläche so lange bestehen bleiben, wie es die Angehörigen wünschen.

 

Herr Köneke äußert Bedenken, dass man sich mit der Friedhofsentwicklungsplanung auf lange Sicht festlegt. Frau Riessler erläutert, dass man nie weiß, was in der Zukunft passiert. Mit dem Konzept legt man aber zunächst eine Richtung fest. In 10-15 Jahren muss man diese Richtung vielleicht überarbeiten. Das muss zu gegebener Zeit anhand der Entwicklungen überprüfet werden.

 

Nachrichtlich über Protokoll:

Die Seite 78 (Friedhof Schillerslage) im Schlussbericht enthält einen Schreibfehler. Hierauf hat Herr Reißer hingewiesen. Daher wird dem Protokoll als Anlage 1 die Korrektur zum Austausch beigefügt.

 

Nach ausführlicher Diskussion stimmt jedes Gremium über die Beschlussvorlage ab.

 

Mangels Beschlussfähigkeit kann für den Ortsrat Schillerslage eine entsprechende Abstimmung nicht durchgeführt werden. Dem Anhörungsrecht ist gleichwohl genüge getan.