Der Rat nahm die Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses:
„Der Verwaltungsausschuss stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 350.000,00 € im Deckungskreis 0081 sowie der Leistung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 600.000,00 € im Deckungskreis 0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) zu“
zur Kenntnis.