Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Rat fasste bei 28 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag A 2019 1121 „Baugrundstücke nur noch an Investoren vergeben, die mindestens 25 Prozent Sozialwohnungen bauen“ von Herrn Michael Fleischmann, Die Linke, wird abgelehnt.

 


Herr Fleischmann trug seinen Antrag vor. Seiner Ansicht nach gebe es in Burgdorf zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Die Stadt Burgdorf könne hier auf die finanziellen Mittel der Region Hannover im Rahmen der Wohnrauminitiative zurückgreifen. Dafür müssten aber zunächst genügend Sozialwohnungen in Burgdorf gebaut werden. Um dies zu forcieren, solle die Stadt Burgdorf Bauinvestoren zu einer Quote von 25 Prozent verpflichten, Sozialwohnungen zu bauen. Zusätzlich bestünde die Möglichkeit mittels Erbpacht Investoren langfristig zu binden und Grundstücke im städtischen Eigentum zu behalten.

 

Herr Rheinhardt erklärt, dass er eine 25 Prozent-Quote für notwendig halte. Diese müsse seiner Auffassung nach aber flexibel gehandhabt werden, um zu gewährleisten, dass überhaupt Investoren gefunden würden. Er wies darauf hin, dass innerhalb der SPD-Fraktion verschiedene Meinungen zu der Thematik bestünden und demnach auch unterschiedlich abgestimmt würde. Weiterhin fragte er Herrn Fleischmann, welche Städte bereits eine solche Quotenregelung eingeführt hätten.

 

Herr Fleischmann erklärt, dass beispielsweise die Stadt Hannover mit einer Quote von 30 Prozent arbeite und zudem die Erbpacht anwende.

 

Herr H. Braun befürwortete die Anwendung der Erbpacht in Burgdorf in Form eines Pilotprojektes. Hinsichtlich der von Herrn Fleischmann gewünschten Quotenreglung halte er eine gewisse Flexibilität für notwendig. Zudem solle viel mehr im innerstädtischen Raum nachverdichtet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde dem Antrag von Herrn Fleischmann nicht zustimmen.

 

Herr Morich lobte Herrn Fleischmann für dessen Antrag. Seiner Meinung nach habe die SPD diesem Thema zu wenig Beachtung geschenkt. Er werde daher den Antrag von Herrn Fleischmann unterstützen.

 

Herr Hinz verwies auf die Zielvereinbarung von 25 Prozent Sozialwohnungen. Ein Pachtzins sei seiner Meinung nach nur bei Privatpersonen sinnvoll. Ein Investor würde die anfallenden Pachtkosten in Form eines Abschlags über die Miete verrechnen. Herr Hinz schlug vor, die Erbpacht probeweise anzubieten.

 

Herr Nijenhof erklärte, dass sich eine Erbpacht nur für einen Personenkreis eigne, der nicht über genügend Eigenkapital für den Erwerb eines Grundstückes verfüge. Dennoch blieben dann immer noch die Kosten für den Hausbau. Diese lägen weitaus über den Kosten eines Grundstückserwerbs. Darüber hinaus habe es vor einem Jahr drei Anträge im Rat zur Wohnbauförderung gegeben, die noch nicht abgeschlossen seien.

 

Herr Schrader machte deutlich, dass er eine Erbpacht lediglich für den Bau von Einfamilienhäusern für sinnvoll halte.