Sitzung: 09.12.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2019 1127
Die Mitglieder des Ausschusses für
Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr stimmen einstimmig
für folgenden empfehlenden
Beschluss:
1. Der Schlussbericht zur Friedhofsentwicklungsplanung der Burgdorfer Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Strategien und Handlungsempfehlungen zur Friedhofsentwicklungsplanung sollen als Grundlage für die Zukunft der Burgdorfer Friedhöfe dienen.
Die Mitglieder des Ortsrates Otze
stimmen einstimmig für folgenden empfehlenden
Beschluss:
1. Der Schlussbericht zur Friedhofsentwicklungsplanung der Burgdorfer Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Strategien und Handlungsempfehlungen zur Friedhofsentwicklungsplanung sollen als Grundlage für die Zukunft der Burgdorfer Friedhöfe dienen.
Herr Plaß begrüßt Herrn Dr. Venne und übergibt ihm
das Wort.
Herr Dr. Venne verweist auf die Präsentationen, die
bereits zu dem Thema gehalten wurden. Die Ergebnisse hat er bereits in der
Informationsveranstaltung vom 17.06.2019 ausführlich vorgestellt, so dass er
nunmehr nur noch auf die Ergebnisse für die einzelnen Friedhöfe und die
Grabarten eingehen möchte. Er weist darauf hin, dass geplante
Erweiterungsflächen, insbesondere die am Stadtfriedhof Niedersachsenring, nicht
mehr benötigt werden. Das liegt u.a. daran, dass Bestattungen zunehmend in
Urnengräbern erfolgen und diese weniger Flächen benötigen als ein Sarggrab.
Jeder Friedhof
wurde in Kern- und Rückzugsflächen unterteilt. Neue Gräber sollen nur noch in
der Kernfläche verkauft werden. Bestehende Gräber mit laufenden Grabrechten in
den Rückzugsflächen bleiben aber unverändert erhalten. Die Rechte für weitere
Bestattungen in bestehenden Wahlgräbern bleiben unberührt. Lediglich Neuerwerbe
von Grabstellen sind in den Rückzugsflächen nicht möglich. Eine Schließung von
Friedhöfen ist nicht geplant und war auch nicht Ziel des Auftrages.
Herr Paul fragt nach, ob die Ruhefristen politisch
gestaltet werden können oder ob es konkrete Vorgaben gibt. Herr Dr. Venne antwortet, dass diese von den Bodenverhältnissen
abhängig ist. Die Region Hannover hat entsprechende Untersuchungen durchgeführt
und die Ruhezeiten danach festgelegt. Eine politische Gestaltung ist daher
nicht möglich.
Herr Dr. Venne erläutert, dass es Ziel ist, die Friedhöfe
langfristig zu erhalten. Dabei sind diese so zu gestalten, dass die Pflege und
Unterhaltung langfristig möglichst wirtschaftlich durchgeführt werden kann, um
so den städtischen Haushalt zu entlasten und die Friedhofsgebühren nicht zu
stark anheben zu müssen.
In Burgdorf ist
das Bestattungsangebot schon sehr gut aufgestellt. Der Schwerpunkt sollte auf
nachfrageorientierten Bestattungsformen liegen, um dadurch Abwanderungen auf
andere Friedhöfe zu vermeiden. Dabei ist auch zu beachten, dass die
Friedhofsgebühren möglichst niedrig gehalten werden.
Eine Grabart, die
auf den Burgdorfer Friedhöfen noch fehlt, ist ein pflegfreies bzw. –leichtes
Sarggrab, da nicht jeder kremiert werden möchte. Weiterhin könnten in freien
Lücken hochwertige Urnengemeinschaftsanlagen angelegt werden. Der Bericht zur
Friedhofsentwicklungsplanung enthält Vorschläge für Gestaltungen solcher
Anlagen. Für die Umsetzung sind gesonderte Beschlussvorlagen zu erstellen, in
denen die Maßnahme konkret beschrieben wird.
Einige Grabarten
sollten nicht weiter beworben werden. Darunter fällt z. B. das Tiefgrab. Da
ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, ist es nicht erforderlich, in die
Tiefe zu gehen. Durch den erschwerten Aushub bis zu einer Tiefe von 2,50 m
entstehen erhöhte Kosten z. B. für besondere Maschinen und Verbaumaterialien.
Auch Rasengräber sollten nicht gefördert werden. Durch Gegenstände, die trotz
Verbots abgelegt werden, entsteht ein erhöhter Aufwand bei der Rasenmahd.
Stattdessen soll als neue Grabart ein pflegeleichtes Sarggrab angeboten werden,
welches trotz Rasenfläche auch eine kleine Ablagefläche erhält und die Errichtung
eines individuellen Grabmals ermöglicht.
Herr Köneke teilt mit, dass die Veränderung der
Bestattungskultur offensichtlich ist. Es wurden auch schon diverse Maßnahmen im
Bereich der Friedhofspflege getroffen. Wichtig ist ihm aber die grundsätzliche
Erhaltung der Friedhöfe. Durch die vielen Einebnungen gibt es keine
Erinnerungskultur mehr. Anders ist es auf dem alten Friedhof an der
Bahnhofstraße. Hier kann man sich an die Geschichte anhand der Gräber erinnern.
Dem stimmt Herr K.-H. Meyer zu. Das Kulturdenkmal
Friedhof ist gerade in den Ortsteilen zu erhalten. Der Anteil der Urnen steigt,
aber vielleicht kann man die andere Fläche so gestalten, dass die Erinnerung
erhalten bleibt.
Herr Dr. Venne antwortet, dass man die Rückzugsflächen
nach und nach parkähnlich gestalten kann. Bei diesem Prozess könnte man dann
auch alte Grabsteine erhalten. Deren Erhaltung kann man jedoch nicht über die
Gebühren, sondern muss dies über den allgemeinen städtischen Haushalt
finanzieren. Das Problem besteht darin, dass eine einheitliche Regelung
gefunden werden muss, auf deren Grundlage beurteilt wird, welches Grabmal für
die Ortsgeschichte oder unter anderen Gesichtspunkten wertvoll und daher
erhaltenswert ist. Es gibt auch die Möglichkeit, Grabsteine an einem bestimmten
Ort zu sammeln. Allerdings ist dies nicht eine Frage des
Friedhofsentwicklungskonzeptes, sondern eine Frage der Umsetzung und späteren
Gestaltung.
Herr H. Reißer schlägt vor, dass alte Grabsteine in
Gemeinschaftsanlagen für Urnen integriert werden sollen.
In der weiteren
Diskussion wird deutlich, dass die Erhaltung von Gräbern bzw. Grabsteinen
gewünscht wird. Gerade in den Ortsteilen besteht der Wunsch, dass die
Vergangenheit der Friedhöfe und damit von Teilen der Ortsgeschichte nicht durch
die Einebnungen gelöscht wird. Es wird aber auch festgestellt, dass für eine
solche Handhabung konkrete Auswahlkriterien erstellt werden müssen. Nicht alle
Familien wünschen den Erhalt der Grabstellen. Dem Wunsch muss man entsprechen.
Zu klären ist ebenfalls, wer die Kosten dafür tragen soll. Von Seiten der
Anwesenden wird gewünscht, dass zu diesem Thema zu gegebener Zeit eine
gesonderte Vorlage erstellt wird.
Herr Kracke erkundigt sich, ob die veraltete Regelung
aus dem Jahr 1999 zur Bestattung von Ortsfremden auf den Ortsteilfriedhöfen
auch überarbeitet wird. Er möchte gerne für den Weferlingser Friedhof werben.
Dieser liegt mitten im Wald und ist besser zu erreichen als der Friedwald. Frau Krause antwortet, dass eine
Überarbeitung geplant ist. Anfang 2020 soll dazu eine gesonderte
Beschlussvorlage erstellt werden.
Frau Meinig stellt fest, dass man in direkter
Konkurrenz zum Friedwald Uetze steht. Daher möchte sie diejenigen unterstützen,
die Interesse an einer Bestattung auf den Ortsteilfriedhöfen haben. Die Friedhofsflächen
sind ausreichend vorhanden und mit jeder Beisetzung wird der Erhalt gefördert.
Weiterhin
erkundigt sich Herr Kracke, ob jeder
Friedhof mit Sicherheit erhalten bleibt. Herr
Dr. Venne antwortet, dass eine Schließung von Friedhöfen nur unter bestimmten
Voraussetzungen durchsetzbar ist. Seiner Meinung nach sollten die Friedhöfe
erhalten werden, allerdings muss die Finanzierung möglich bleiben. Dafür bietet
die Friedhofsentwicklungsplanung die Grundlage über die Beschränkung der
intensiven Unterhaltung auf die Kernflächen, möglichen Rückbau nicht mehr
benötigter Wege u.ä..
Herr Paul erkundigt sich, ob auf allen Friedhöfen die
gleichen Gebühren gelten. Dies bestätigt Frau
Krause. Die Friedhöfe werden als eine öffentliche Einrichtung geführt.
Daher gibt es auch nur eine Gebührenkalkulation und eine Betriebsabrechnung für
die Burgdorfer Friedhöfe.
Herr Dr. Venne rät davon ab, für jeden Friedhof eine
einzelne Gebührensatzung zu erstellen. Dadurch würden für die kleinen Friedhöfe
nur Nachteile entstehen.
Herr Köneke findet ebenfalls, dass nur eine
einheitliche Abrechnung sinnvoll ist. Dies wird auch beim Abwasser so gemacht.
Das vereinfacht die Kostendeckung bzw. ermöglicht eine gerechte Verteilung.
Herr Morich stellt fest, dass die Gräber auf den
Burgdorfer Friedhöfen einen sehr gepflegten Eindruck machen. Das sieht man
nicht überall. Er informiert, dass es auf dem Burgdorfer Friedhof den RuheHain
gibt. Das ist ein ähnliches Angebot wie im Friedwald. Nur erreicht man den
Burgdorfer Friedhof besser.
Frau Riessler fasst zusammen, dass es in der zu
entscheidenden Beschlussvorlage erst einmal nur um das richtungsweisende
Vorgehen geht. Es soll festgelegt werden, wie es auf den Burgdorfer Friedhöfen
im Grundsatz weitergehen soll. Darauf aufbauend können im Nachgang über weitere
Beschlussvorlagen konkrete Maßnahmen beschlossen werden.
Derzeit ist eine
Vorlage für die Anlage einer BaumOase auf dem Friedhof Sorgensen-Dachtmissen in
Bearbeitung. Aus der heutigen Diskussion wird mitgenommen, dass weitere Themen
die Erhaltung von Grabsteinen sowie die Bestattung von Ortsfremden auf den
Ortsteilfriedhöfen sind. Eine Aufarbeitung dieser Themen wird weiterverfolgt.
Herr Dr. Venne ergänzt, dass man mit dem Beschluss
zunächst nur die Kernflächen der einzelnen Friedhöfe festlegt. Dadurch werden
aber keine Gestaltungsdetails bestimmt. Dies muss im Nachgang erfolgen.
Herr C. Reißer kann dem Schlussbericht für Schillerslage
nicht zustimmen. Er findet die Einbindung von neuen Ideen zwar gut, jedoch
gehört gerade der alte Teil des Friedhofes dann nicht mehr zur Kernfläche. Hier
befinden sich die alten Hofgrabstellen. Diese sollten aber gerade erhalten
werden. Auch hier können neue Ideen integriert werden. Herr Dr. Venne antwortet, dass die Gräber außerhalb der Kernfläche
so lange bestehen bleiben, wie es die Angehörigen wünschen.
Herr Köneke äußert Bedenken, dass man sich mit der Friedhofsentwicklungsplanung
auf lange Sicht festlegt. Frau Riessler
erläutert, dass man nie weiß, was in der Zukunft passiert. Mit dem Konzept legt
man aber zunächst eine Richtung fest. In 10-15 Jahren muss man diese Richtung
vielleicht überarbeiten. Das muss zu gegebener Zeit anhand der Entwicklungen
überprüfet werden.
Nachrichtlich über Protokoll:
Die Seite 78 (Friedhof Schillerslage) im
Schlussbericht enthält einen Schreibfehler. Hierauf hat Herr Reißer
hingewiesen. Daher wird dem Protokoll als Anlage
1 die Korrektur zum Austausch beigefügt.
Nach ausführlicher Diskussion stimmt jedes Gremium über die Beschlussvorlage ab. Wobei die Ortsräte Ramlingen-Ehlershausen und Schillerslage nicht beschlussfähig sind.