Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Über den Nachtragsstellenplan 2020 werden sechs Stellen der Entgeltgruppe S2 für die berufsbegleitende Ausbildung im Erziehungsdienst bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung der sechs Ausbildungsstellen kann vor dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltsatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2020 aufgenommen werden.

 

2.       Die im Stellenplan 2020 bereits vorhandenen Stellen für die duale Ausbildung im Erziehungsdienst werden gestrichen.

 


Herr Kugel erläutert die Vorlage.

 

Herr Nijenhof erkundigt sich, ob das Vorhaben Auswirkungen auf den Dienstbetrieb habe und ob die berufsbegleitenden Auszubildenden als Vertretungskräfte agieren könnten.

 

Herr Kugel weist darauf hin, dass perspektivisch eine entlastende Wirkung zu erwarten sei. Anfangs sei eine „Belastung“ in Form von Anleitung anzunehmen, ähnlich wie bei Auszubildenden. Bei Berufsanfängern im erzieherischen Dienst und Quereinsteigern käme keine Vertretungsregelung in Betracht. Die berufsbegleitenden Auszubildenden mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten oder einer anderweitigen Ausbildung seien durchaus berechtigt, als Vertretungskräfte zu agieren. In der AG Qualität sollte für die Gestaltung des Einsatzes der Berufsbegleiter eine Empfehlung ausgesprochen werden.

 

Herr Schwelgin empfiehlt, auch den Stadtkitabeirat mit einzubinden. Er bittet Herrn Peest, Kontakt zu den Leitungen aufzunehmen und ein Meinungsbild zu erfragen.

 

Frau Gersemann bittet darum, auch die freien Träger der Kitas miteinzubeziehen.

 

Herr Nijenhof gibt zu bedenken, dass die Stadt kein Personal für die freien Träger einstellen dürfe. Er möchte wissen, ob für die Ausbildung der berufsbegleitenden Auszubildenden im Erziehungsdienst eine zusätzliche Ausbildung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nötig sei.

 

Herr Vasterling erläutert, dass alle Erzieher*innen hierzu befähigt seien. Der Dienstplan leide lediglich, wenn die berufsbegleitenden Auszubildenden im Erziehungsdienst die Berufsschule besuchten.

 

Frau Ruhkopf fragt nach, ob sich die berufsbegleitenden Auszubildenden im Erziehungsdienst ihre Schulen aussuchen dürften.

 

Frau Meinig teilt mit, dass es verschiedene Schulen gebe. Die Bewerber*innen könnten sich die Schulen je nach Vorgabe des Arbeitgebers aussuchen.

 

Herr Kugel sagt zu, über den Unterschied zur dualen Ausbildung über das Protokoll zu berichten.

 

Bericht über das Protokoll:

Bislang war man davon ausgegangen, dass die Ausbildung der berufsbegleitenden Auszubildenden im Erziehungsdienst eine betriebliche Ausbildung werden solle und eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden würde. Nun steht fest, dass eine schulische tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeit absolviert wird. Dies gilt sowohl für Berufs- als auch für Quereinsteiger. Die Träger können eine Vergütung zahlen.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung.

 

Einstimmig ergeht folgender empfehlenderr