Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ im Ortsteil Schillerslage wird eingeleitet.

 

Ziel ist die Abrundung des nördlichen Ortsrandes von Schillerslage durch Wohnbebauung.

 

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die in der Anlage umgrenzten Flächen.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werde. (§ 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB)

 


Herr Brinkmann erläuterte die Vorlage anhand einer Präsentation.

 

Herr Rheinhardt erklärte, dass die Kosten für die Altanwohner möglichst geringgehalten werden sollten.

Zudem wollten viele Bürger aus Schillerslage dort bauen, daher bevorzuge er die 2. Variante mit mehr Häusern. 

 

Herr Nijenhof fragte nach, ob man bei der Verteilung der Baugrundstücke die Bewohner Schillerslage bevorzugen könne.

Weiterhin regte er an, freiwillig Ausgleichspflanzungen in der Planung vorzusehen, auch wenn diese im Grundsatz nicht erforderlich seien.

 

Frau Heller teilte mit, dass auch sie für eine freiwillige Anpflanzung als Ausgleich der Bebauung sei.

 

Herr Brinkmann erklärte, dass man das B-Plan-Verfahren sauber durchführen solle. Da im Verfahren nach § 13b BauGB keine Ausgleichsflächen notwendig seien, solle man im B-Plan nicht freiwillige Anpflanzungen festschreiben.

 

Frau Borchers wies darauf hin, dass diese Fläche später bei anderen B-Plan-Verfahren fehlen werde, da entsprechende Flächen schlecht zu finden seien.