1. Eine Einwohnerin interessiert sich für Baugrundstücke in Burgdorf, die im Privateigentum stehen und fragt nach, ob man die Eigentümerdaten von der Stadt bekommt. Dies wird seitens Herrn Scholz verneint. Aufgrund des Datenschutzes dürfen keine Eigentümerdaten herausgegeben werden. Es ist aber möglich, eine Telefonnummer zu hinterlegen, die dann an den Eigentümer weitergegeben werden kann. Ob dieser sich dann aber meldet, liegt nicht im Einfluss der Stadtverwaltung. Eigentümer können Ihre Daten mit der Erlaubnis zur Weitergabe bei der Stadtverwaltung hinterlegen. Diesbezüglich kann man sich an die Stadtplanungsabteilung wenden.