Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr fassen mit 3 Jastimmen und 4 Neinstimmen folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

Die Einführung eines kostenlosen Kurzzeitparksystems mit Hilfe der „Parksanduhr“ wird mehrheitlich abgelehnt.

 


Herr Plaß weist darauf hin, dass schon zwei Kommunen die Parksanduhr eingeführt haben. Er befürwortet diese Variante auch für Burgdorf.

 

Herr Herbst erläutert, dass es eine Parksanduhr nach Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gibt. Es kontrolliert nicht nur das Ordnungsamt, sondern auch die Polizei. Diese beachtet eine Parksanduhr nicht, da diese nicht in der StVO erfasst ist.

 

Herr Nijenhof verweist auf Anfragen, die schon zu dem Thema gestellt wurden. Grundsätzlich findet er die Idee gut. Er bezweifelt aber, dass die Stadt diese einführt, da sie nicht gesetzeskonform ist.

 

Frau Frick ist der Meinung, dass dadurch der Parkplatzsuchverkehr eher gefördert wird. Und das will man ja eigentlich gerade vermeiden. Daher ist sie gegen den Antrag.

 

Herr Morich findet ebenfalls, dass diese Variante für Burgdorf nicht förderlich ist.

 

Herr Dralle fragt sich, wie eine Kontrolle der Sanduhr ermöglicht werden soll. Es ist der Meinung, dass es dabei nur zu Problemen kommen kann. Bei einer Parkscheibe ist die Uhrzeit klar und deutlich eingestellt. Bei einer Sanduhr kann es undeutlich sein.

 

Herr Schrader wirbt für die Einführung einer Sanduhr. Kostenloses Kurzzeitparken wurde bisher immer mit der Begründung abgelehnt, dass die Parkscheinautomaten umgerüstet werden müssen. Die Einführung der Sanduhr wäre eine kostengünstige Alternative, die auf einfache Art eingeführt werden kann. Auch in der Kontrolle sieht er keine Probleme. Im Zweifel muss ein Foto gemacht werden. Die Sanduhr ist auch nur für die kurzen Wege gedacht.

Herr Morich antwortet, dass man die kostenlosen Parkplätze auf dem Schützenplatz nutzen kann, wenn man nur kurz etwas erledigen möchte.

 

Herr Arand befürwortet den Antrag ebenfalls nicht.

 

Herr Schrader stellt fest, dass die Polizei den fließenden Verkehr überwacht und stellt in Frage, ob diese auch den ruhenden Verkehr kontrolliert. Herr Herbst erläutert, dass für den ruhenden Verkehr in der Regel das Ordnungsamt zuständig ist. Die Polizei entsprechend für den fließenden Verkehr. Jedoch darf die Polizei auch den ruhenden Verkehr überwachen. Wann sie dies machen, liegt aber nicht im Ermessen der Stadt.