Beschluss:
Das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ im Ortsteil Schillerslage wird
eingeleitet.
Ziel ist die Abrundung des
nördlichen Ortsrandes von Schillerslage durch Wohnbebauung.
Der geplante Geltungsbereich
des Bebauungsplans umfasst die in der Anlage umgrenzten Flächen.
Der Bebauungsplan soll im
beschleunigten Verfahren durchgeführt werden (§ 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB).
Herr Brinkmann erläuterte verschiedene Möglichkeiten der Bebauung bezüglich des Neubaugebietes „Hornweg“. Er wies darauf hin, dass die Umsetzung der größeren Lösung evtl. ein Ausbau des Hornweges zur Folge hätte und die Altanlieger des Hornweges zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden würden. Um eine möglichst hohe Energieeffizienz zu erzielen, müssen die Häuser bzw. Dächer nach Süden ausgerichtet werden. Zunächst müssten jedoch noch verschiedene Untersuchungen, wie z. B. Artenschutz und Gutachten, gerade auch im Hinblick auf die Niederschlagswasserversickerung, vorgenommen werden.
Der Ortsrat sprach sich einstimmig dafür aus, das Baugebiet so zu planen, dass kein Ausbau des Hornweges erforderlich sei und somit die Beitragsbelastung der Altanlieger vermieden werden könne.
Herr Plaß bat darum, dass bei der Grundstücksverteilung vorrangig Schillerslager Bürger Berücksichtigung finden sollten.
Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden