Herr Fischer führte in die Thematik ein. In 2015 sei erstmals über die energetische Sanierung des Rathauses I nachgedacht worden. Eine Sanierung des Daches sei seinerzeit bereits unumgänglich gewesen. Mit dem Umzug der Mitarbeitenden des Rathauses I in das Rathaus V bestehe die Chance, die Sanierung ganzheitlich zu betrachten. Bestehende Brandschutzdefizite, eine veraltete Haustechnik sowie die fehlende Barrierefreiheit im Rathaus I gilt es für eine zukunftsfähige Nutzung zwingend zu beheben. Das Architekturbüro Höhlich & Schmotz sei mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt worden.

 

Herr Höhlich stellte die beiden im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Varianten „Variante M“ (minimal) und „Variante O“ (optimal) vor. Die Präsentation ist der Beschlussvorlage BV 2019 1142 „Machbarkeitsstudie Rathaus I“ als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss an die Präsentation stand Herr Höhlich zur Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung.

 

Insbesondere die energetischen Auswirkungen wurden seitens der Ausschussmitglieder thematisiert. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Kaever und Herrn Schulz informierte Herr Höhlich, dass in keiner der beiden Varianten eine Außenwanddämmung vorgesehen sei. Die Heizkosten dürften bei beiden Varianten gleich hoch sein.

 

Zur zukünftigen Haustechnik befragt, erläuterte Herr Höhlich, dass die optimale Technik von verschiedenen Komponenten, wie bspw. der jeweiligen Raumgröße, abhängig sei. Im Rahmen der derzeit bestehenden Machbarkeitsstudie sollte dem noch zu erstellenden Entwurf mit einer vorgegebenen Haustechnik nicht vorweggegriffen werden. Die angesprochene Wärmepumpe werde keine Lösung sein.

 

Herr Morich sprach sich aufgrund der zentralen Lage und der damit verbundenen Bedeutung des Rathauses I für Burgdorf für die Umsetzung der Variante O aus. Diese sei seiner Ansicht nach alternativlos.

 

Herr Köneke gab zu bedenken, dass die Fensterflächen des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes keine ausreichende Größe aufweisen, um die heutigen Anforderungen an eine natürliche Beleuchtung zu erreichen. Es bestehe sein Wunsch, dass das Rathaus seitens der Beschäftigten gut angenommen werde. Diese Bedenken konnten seitens Herrn Höhlichs ausgeräumt werden. Die gesetzlichen Anforderungen an die natürliche Beleuchtung können in nahezu jedem Raum erfüllt werden. Hauptsächlich in den Flurbereichen bestehe eine zu verbessernde Beleuchtungssituation.

 

Herr Köneke führte weiter aus, dass eine Investition in dieser Größenordnung zu einem zukunftsfähigen Gebäude, welches sowohl den energetischen Ansprüchen als auch den Ansprüchen an die Barrierefreiheit und dem Brandschutz genügt, führen müsse. Die in der Kostenkalkulation berücksichtigte 10 %ige Kostensteigerung sei vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Kostenentwicklung ggf. nicht ausreichend. Herr Höhlich stimmte zu, dass abhängig vom Umsetzungszeitpunkt ggf. weitere Kostensteigerungen eintreten können.

 

Ob Fördermittel für die Sanierung in Anspruch genommen werden können, kann gegenwärtig noch nicht beantwortet werden.

 

Zum weiteren Vorgehen bestand ausschussübergreifend Einvernehmen, die Beratungen zur Machbarkeitsstudie Anfang des kommenden Jahres federführend im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau aufzunehmen. Die Verwaltung wird eine Beschlussvorlage mit der Präsentation für die Beratungen zur Verfügung stellen.

 

Herr Fischer informierte abschließend, dass das Architekturbüro Höhlich & Schmotz auch mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Rathäuser II und III beauftragt worden sei. Optimalerweise sollte eine Betrachtung im Verbund erfolgen, um über die weitere Entwicklung der Rathäuser entscheiden zu können.