Beschluss:
Der Ortsrat empfahl dem Rat einstimmig
, die Hauptsatzung mit der Änderung „Veräußerung, Vermietung und Verpachtung
von Grundvermögen der Stadt, soweit es in der Ortschaft gelegen ist, mit
Ausnahme des Grundvermögens, das von der Stadt zum Zwecke der
Wohnbauentwicklung u.ä. und/oder der Gewerbeansiedlung erworben wurde/sich in
ihrem Eigentum befindet, entsprechend überplant wurde und für diese
Zwecke verwendet werden soll.“ zu beschließen.
Frau Kunkel sagte, dass sie die Änderung in § 10 nicht mittragen könne.
Herr Philipps stellte daraufhin noch mal ausdrücklich klar, dass die Ortsräte an den ortschaftsrelevanten Bauleitplanverfahren auch künftig in unveränderter Form beteiligt würden. Lediglich bei der Vergabe der einzelnen Baugrundstücke solle eine vorherige Ortsratsbeteiligung entfallen, um gegenüber Kaufinteressenten kurzfristig verbindliche Aussagen/Zusagen treffen und damit verhindern zu können, dass sie sich anderweitig orientieren.
Herr Plaß sagte, dass dies im Entwurf nicht klar genug formuliert worden sei. Man solle sich dem Beschluss des Otzer Ortsrates anschließen und den Text zu § 10 anders formulieren.
Herr Philipps schlug vor, in § 10 Abs. 1 nach “...befindet’ die Worte, “entsprechend überplant wurde“, einzufügen.
Herr Plaß sagte zum Punkt 3. der Vorlage, dass die Jagdpacht an Flächen gebunden sei. Er fragte nach, ob es Ausgleichzahlungen an die Jagdgenossenschaft aufgrund der Flächenänderung geben werde.
Herr Philipps antwortete, dass die Gemarkungsgrenzen unverändert bleiben. Es gehe hier nur um “politische Ortschaftsgrenzen“, die insbesondere für die Wählbarkeit/Wahlen zum Ortsrat/Ortsvorsteher von Bedeutung seien.