gBeschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss

 

  1. Der am 08.04.2008 vom Verwaltungsausschuss gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 0-73 „Wohnen in der Landschaft“ wird aufgehoben.
  2. Für den im anliegenden Übersichtsplan dargestellten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplan 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
  3. Es wird beschlossen,
    1. den Vorentwurf unter Berücksichtigung der Anlage einer begrünten Lärmschutzwand auszuarbeiten

 

 

 

 

 

 


Frau Nagel erläuterte die Vorlage anhand einer Präsentation.

Die Ausschussmitglieder sprachen sich einheitlich für die Errichtung einer Lärmschutzwand aus.

Bedingt durch den angrenzenden Wald im Norden des Plangebietes, so Frau Nagel werde die durch den Investor bebaubare Fläche erheblich eingeschränkt, da deutliche Sicherheitsabstände von Wäldern einzuhalten seien. In Gesprächen mit dem Besitzer des Waldes habe man sich dann darauf verständigt, dass dieser auf die „Waldeigenschaft“ verzichte und diese durch das zuständige Forstamt aufgehoben werde. Dies bedeute, dass dann geringere Abstände einzuhalten seien.

Herr Schellenberger stellte fest, dass der Waldbesitzer dann offensichtlich mit dem „Wald“ verfahren könne, wie er wolle.

Auf die Frage von Herrn Nijenhof, ob die zu leistende Ausgleichsmaßnahme sich dann auf der Grundlage des gesamten Waldes ergebe, erklärte Frau Nagel, dass dies der Fall sei. Für die Kompensation biete der Investor eine in seinem Eigentum stehende Fläche, die er aufforsten werde, an. Die Pflege des Waldes werde dann durch die Stadt Burgdorf übernommen.

Herr Rheinhardt missbilligte diese Vorgehensweise und sprach sich gegen eine schnelle Entscheidung hierüber aus. Die Pflege der Kompensationsfläche sei eine, durch den Gärtnerbauhof dauerhaft zu leistende Arbeit, die die Stadt teuer zu stehen kommen könne.

Herr Köneke schloss sich Herrn Rheinhardt an und schlug vor, dass die Stadt die Kosten für die Aufforstung übernehmen und der Investor stattdessen die Pflege zu leisten solle.

Herr Nijenhof schloss sich diesem Vorschlag ebenfalls an.