Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan 2-16 „Ehlershäuser Weg“ in der Fassung vom 25.09.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

       

 


Frau Nagel erläuterte anhand einer Präsentation die Vorlage.

Auf die Frage von Herrn Fleischmann, wie hoch der vorgesehene Anteil des sozialen Wohnungsbaus in diesem Gebiet sein werde, antwortete Frau Borchers, dass dies nicht über den Bebauungsplan festgesetzt werden könne, sondern über die Vermarktung geregelt werden müsse. Es sei Aufgabe der Politik eine diesbezügliche Regelung in der Vermarktung zu fordern. Frau Nagel ergänzte, dass wenn überhaupt die Errichtung von sozialem Wohnungsbau nur auf den für Mehrfamilienhäusern ausgewiesenen Flächen möglich sei.

Herr Nijenhof regte an, in der Vermarktung positiv zu bewerten, wenn zwei Eigentümer sich mit dem Ziel der Errichtung von zwei Doppelhäusern für ein Grundstück bewerben würden. So könne man einen Missbrauch wie im Baugebiet „An den Hecken“ gegebenenfalls verhindern.

Herr Fleischmann wies darauf hin, dass geförderter Wohnungsbau nicht nur für Mehrfamilienhäuser gelten müsse. So habe die Ostland vor etlichen Jahren am Zilleweg geförderte Einfamilienhäuser errichtet und diese entsprechend vermietet.

 

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