Sitzung: 14.11.2019 Feuerwehrausschuss
Vorlage: BV 2019 0903/2
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Burgdorf (BV 2019 0903/1) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die darin aufgeführten Schutzziele. Die genannten Qualitäts- und Ausstattungsstandards sollen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf als Rahmenkonzept dienen.
Frau
Neitzel begrüßte Herrn
Kreitz als Gutachter der Fa. Forplan und gab das Wort in das Plenum.
Zunächst erklärte Herr Bürgermeister Pollehn, dass alle Ortsfeuerwehren beteiligt
worden wären und bat Herrn Kreitz, sämtliche noch zu erörternden (Kritik-)Punkte
zusammenfassend vorzutragen.
Herr
Kreitz erläuterte erneut
ausführlich alle unklaren Punkte:
Wasserrettung:
Bei der Vorhaltung einer Tauchergruppe
handele es sich um keine Pflichtaufgabe der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Burgdorf. Dessen ungeachtet empfehle er, die Tauchergruppe weiterhin - aufgrund
des Bekenntnisses zum Ehrenamt - auszustatten. Der (Denk-)Anstoß seinerseits
sei lediglich die Akquirierung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten der
Tauchergruppe gewesen.
Fahrzeugbeschaffungskonzept:
Aufgrund unterschiedlicher
Erwartungshaltungen sei die diesbezügliche Diskussion unglücklich verlaufen.
Detailanfragen seitens der Ortsfeuerwehren hätten früher erfolgen können. Der
Feuerwehrbedarfsplan sei als Gerüst und nicht als Verpflichtung zu verstehen.
Insbesondere rüge die Ortsfeuerwehr Burgdorf in ihrer Stellungnahme die
Nichteinhaltung der Kommunalen Feuerwehrverordnung.
Herr
Kreitz entgegnete, dass die
Einhaltung der Verordnung durch die Fa. Forplan und der Rechtsaufsicht der
Region Hannover bestätigt worden sei und der Feuerwehrbedarfsplan somit den
Richtlinien entspreche.
Der Feuerwehrbedarfsplan empfehle für die
Ortsfeuerwehr Burgdorf die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 4000 -
Trupp (3 Personen). Der Wunsch der Ortsfeuerwehr sei jedoch ein Fahrzeug mit
einer Staffelbesatzung (6 Personen). Die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges
mit 4000 Litern Löschwasser und einer Staffelbesatzung sei unwirtschaftlich. Im
Gegensatz dazu empfehle er die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges mit 3000
Litern Löschwasser und Staffelbesatzung, welches aufgrund der verbesserten
Löschwassersituation vertreten werden könne.
Logistikkomponente:
Die empfehlende Logistikkomponente sei im
abschließenden Planungsverfahren seitens der Ortsfeuerwehr Burgdorf gerügt
worden. Bei der Beschaffung käme stets ein Handlungsspielraum in Betracht. Bei
der Bedarfsprüfung seien die individuellen Bedürfnisse der Ortsfeuerwehr und
der Stadtfeuerwehr zu berücksichtigen. Dessen ungeachtet werde eine gleichwertige
(Neu-)Beschaffung empfohlen.
Bezüglich des gewünschten Wechselladers
erörterte Herr Kreitz, dass diese
Beschaffung unwirtschaftlich sei. Ein Wechselladerkonzept trage sich, wenn
mehrere Abrollbehälter benötigt bzw. vorgehalten werden. Alleinig das Trägerfahrzeug
sei in Beschaffung höherpreisiger als eine reguläre Logistikkomponente.
Die Argumentation erfolge aufgrund
überörtlicher Einsätze. Dieser Mehrwert werde jedoch nicht erkannt.
Insbesondere sei darauf hinzuweisen, dass bereits ein Wechsellader in der
Feuerwehrtechnischen Zentrale in Burgdorf vorgehalten werde. Aufgrund der
vorzeitigen Ersatzbeschaffung werde ein Gebrauchtfahrzeug aufgrund der
Unwirtschaftlichkeit nicht empfohlen.
Fazit:
Herr
Kreitz wies ausdrücklich
darauf hin, dass der Feuerwehrbedarfsplan als Arbeitspapier und Handlungsrahmen
und nicht als starres Produkt zu verstehen sei. Mithin sei die Ortsfeuerwehr
Burgdorf über den Mindeststandard ausgestattet.
Der Feuerwehrbedarfsplan stelle ein
zukunftsträchtiges, bedarfsgerechtes und wirtschaftliches Konzept dar und
sollte als Handlungsleitfaden empfohlen werden.
Frau
Neitzel dankte Herrn Kreitz
für seine Ausführungen und dabei insbesondere das Angebot zum beidseitigen
konstruktiven Dialog.
Herr
Gottschalk meldete sich zu
Wort und bat um Umformulierung der Beschlussvorlage.
Nach einer kurzen Diskussion fassten die
Ausschussmitglieder einstimmig folgenden empfehlenden