Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Burgdorf (BV 2019 0903/1) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die darin aufgeführten Schutzziele. Die genannten Qualitäts- und Ausstattungsstandards sollen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf als Rahmenkonzept dienen.

 


 

 

Frau Neitzel begrüßte Herrn Kreitz als Gutachter der Fa. Forplan und gab das Wort in das Plenum.

 

Zunächst erklärte Herr Bürgermeister Pollehn, dass alle Ortsfeuerwehren beteiligt worden wären und bat Herrn Kreitz, sämtliche noch zu erörternden (Kritik-)Punkte zusammenfassend vorzutragen.

 

Herr Kreitz erläuterte erneut ausführlich alle unklaren Punkte:

 

Wasserrettung:

Bei der Vorhaltung einer Tauchergruppe handele es sich um keine Pflichtaufgabe der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf. Dessen ungeachtet empfehle er, die Tauchergruppe weiterhin - aufgrund des Bekenntnisses zum Ehrenamt - auszustatten. Der (Denk-)Anstoß seinerseits sei lediglich die Akquirierung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten der Tauchergruppe gewesen.

 

Fahrzeugbeschaffungskonzept:

Aufgrund unterschiedlicher Erwartungshaltungen sei die diesbezügliche Diskussion unglücklich verlaufen. Detailanfragen seitens der Ortsfeuerwehren hätten früher erfolgen können. Der Feuerwehrbedarfsplan sei als Gerüst und nicht als Verpflichtung zu verstehen. Insbesondere rüge die Ortsfeuerwehr Burgdorf in ihrer Stellungnahme die Nichteinhaltung der Kommunalen Feuerwehrverordnung.

Herr Kreitz entgegnete, dass die Einhaltung der Verordnung durch die Fa. Forplan und der Rechtsaufsicht der Region Hannover bestätigt worden sei und der Feuerwehrbedarfsplan somit den Richtlinien entspreche.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan empfehle für die Ortsfeuerwehr Burgdorf die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 4000 - Trupp (3 Personen). Der Wunsch der Ortsfeuerwehr sei jedoch ein Fahrzeug mit einer Staffelbesatzung (6 Personen). Die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges mit 4000 Litern Löschwasser und einer Staffelbesatzung sei unwirtschaftlich. Im Gegensatz dazu empfehle er die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges mit 3000 Litern Löschwasser und Staffelbesatzung, welches aufgrund der verbesserten Löschwassersituation vertreten werden könne.

 

Logistikkomponente:

Die empfehlende Logistikkomponente sei im abschließenden Planungsverfahren seitens der Ortsfeuerwehr Burgdorf gerügt worden. Bei der Beschaffung käme stets ein Handlungsspielraum in Betracht. Bei der Bedarfsprüfung seien die individuellen Bedürfnisse der Ortsfeuerwehr und der Stadtfeuerwehr zu berücksichtigen. Dessen ungeachtet werde eine gleichwertige (Neu-)Beschaffung empfohlen.

 

Bezüglich des gewünschten Wechselladers erörterte Herr Kreitz, dass diese Beschaffung unwirtschaftlich sei. Ein Wechselladerkonzept trage sich, wenn mehrere Abrollbehälter benötigt bzw. vorgehalten werden. Alleinig das Trägerfahrzeug sei in Beschaffung höherpreisiger als eine reguläre Logistikkomponente.

Die Argumentation erfolge aufgrund überörtlicher Einsätze. Dieser Mehrwert werde jedoch nicht erkannt. Insbesondere sei darauf hinzuweisen, dass bereits ein Wechsellader in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Burgdorf vorgehalten werde. Aufgrund der vorzeitigen Ersatzbeschaffung werde ein Gebrauchtfahrzeug aufgrund der Unwirtschaftlichkeit nicht empfohlen. 

 

Fazit:

Herr Kreitz wies ausdrücklich darauf hin, dass der Feuerwehrbedarfsplan als Arbeitspapier und Handlungsrahmen und nicht als starres Produkt zu verstehen sei. Mithin sei die Ortsfeuerwehr Burgdorf über den Mindeststandard ausgestattet.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan stelle ein zukunftsträchtiges, bedarfsgerechtes und wirtschaftliches Konzept dar und sollte als Handlungsleitfaden empfohlen werden.

 

Frau Neitzel dankte Herrn Kreitz für seine Ausführungen und dabei insbesondere das Angebot zum beidseitigen konstruktiven Dialog.

 

Herr Gottschalk meldete sich zu Wort und bat um Umformulierung der Beschlussvorlage.

 

Nach einer kurzen Diskussion fassten die Ausschussmitglieder einstimmig folgenden empfehlenden