Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2018. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2018 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2018 (30.100,99 €) und einen Teil des Überschusses des außerordentlichen Ergebnisses 2018 (312.960,01 €) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Abwasserbeseitigung) zuzuführen. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 1.645.708,83 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.      

 

      

 


Herr Hinz hob das überaus positive Ergebnis mit dem deutlichen Überschuss im außerordentlichen Ergebnis hervor.

 

Herr Schulz dankte der Verwaltung für die zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses.

 

Zu der Bemerkung im Prüfungsbericht des RPA hinsichtlich der Baumaßnahmen im Kutscherhaus erkundigten sich Herr Schulz und Herr H. Braun, wie die weitere Nutzung des Gebäudes geplant sei.

 

Hierzu erklärte Frau Vierke, dass beabsichtigt sei, keine Mitarbeitende dauerhaft in dem Gebäude unterzubringen. Derzeit sei der Personalrat mit seinem Büro dort untergebracht. In dem ehemaligen Stall, der für die Druckerei geplant war, werden z.Zt. übergangsweise Fundfahrräder untergestellt. Eine tatsächliche Nutzung des Kutscherhauses werde erst nach Beendigung der Sanierungsarbeiten der einzelnen Rathäuser festgelegt werden können.

 

Herr Köneke betonte, dass das gute Ergebnis aber auch darauf zurückzuführen sei, dass Investitionen von rd. 13 Mio. € bisher nicht getätigt worden seien. Bei späterer Umsetzung werde sich das dann in den künftigen Jahresabschlüssen darstellen.

 

Gegenüber dem Ansatz im Haushalt seien – so Herr Köneke – Grundstücksverkäufe in Höhe von rd. 1,4 Mio. € nicht erfolgt. Hierzu bat er um Auskunft, welche geplanten Verkäufe nicht erfolgt seien.

 

Antwort über Protokoll:

Es handelt sich hierbei um

1. die Verzögerung bei der Vermarktung einer größeren Gewerbefläche im Gewerbepark Nordwest durch notwendige vollständige Umfinanzierung des Projektes (läuft noch).

2. Verzögerung beim eigentlich für 2018 geplanten Verkauf des Grundstückes „Heidenelke“ durch das aufwändige Vermarktungsverfahren mit Konzeptvergabe und der ausführlichen Bewertungserfordernis, hier ist der Kaufvertrag inzwischen in diesem Jahr geschlossen.

3. etwas langsamerer Abverkauf im Neubaugebiet „An den Hecken“ (EFH-Grundstücke), als bei der Aufstellung des HH 2018 noch.

 

 

Anschließend fasste der Ausschuss einstimmig folgenden empfehlenden