Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 36.000,00 € bei dem Produktkonto 36503.783172 (Vermögensgegenstände über 1.000 € - BGA) sowie der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 76.000,00 € bei dem Produktkonto 36505.783100 (Inventarbeschaffung – BGA) zu.

 

 

 


Einstimmig fasste der Ausschuss folgenden empfehlenden