Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den nachstehend formulierten Beschluss zu fassen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Essengeld für den Personenkreis, der kein ALG II erhält, jedoch aufgrund des Einkommens in die Gruppe 1 der Gebührenstaffel einzuordnen ist, ebenfalls auf 20,00 € monatlich beginnend ab dem 01.08.2007 abzusenken. Für den übrigen Personenkreis wird das Essengeld ab dem 01.08.2007 um 10,00 € auf monatlich 40,00 € reduziert.

 

- einstimmiger Beschluss -


Herr Beneke informiert den Jugendhilfeausschuss darüber, dass mit dem Vorschlag ein Kompromiss zwischen der sozialen Gestaltung und dem Arbeitsaufwand gefunden sei. Das monatliche Essengeld in Höhe von 50,00 € setzt sich zusammen aus dem Betrag für die Mahlzeiten – eine Mahlzeit sei mit 1,70 € veranschlagt - den Personalkosten für die Küchenhilfen und die Betreuung.

 

Frau Ethner schlägt vor, dass im Haushalt 2008 keine Essengeldeinnahmen eingeplant werde. Herr Baxmann verweist, dass dies dem von der CDU 2006 angesprochenen Gedanken der Haushaltskonsolidierung widerspreche.

 

Frau Meinig und Frau Rück sprechen sich dafür aus, das Essengeld – analog der Gebührenstaffel – neu festzulegen. Eine andere Vorgehensweise würde dem Gerechtigkeitsempfinden der Eltern widersprechen. Darüber hinaus wird von der SPD-Fraktion empfohlen, eine Abmeldung vom Essen bei 2 Wochen und mehr zuzulassen.

 

Frau Wunn spricht sich für die Vorlage aus, da es nicht Aufgabe des Rates bzw. der Stadt sei, bestimmte Gruppen zu alimentieren. Des Weiteren sprechen sich Frau Wißmer und Frau Leykum für die Vorlage aus.

 

Frau Ethner erfragt, ob es nicht eine andere Alternative bei Abwesenheit gebe. Herr Beneke weist daraufhin, dass bei einer spitzen Abrechnung die Personalkosten ansteigen würden und nicht mehr von einer Verwaltungsvereinfachung gesprochen werden könne.

 

Auch die Elternvertreterin spricht sich dafür aus, das Essengeld entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, zu erheben.