Beschluss: vertagt

Beschluss:

 

Der Ortsrat sprach sich einstimmig dafür aus, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, den Vorschlag von Herrn Dr. Zielonka rechtlich zu prüfen und, falls dieses Verfahren nicht rechtskonform ist, die Formulierung von Frau Gottlieb in die Änderung mit aufzunehmen.


Bürgermeister Baxmann erklärte, dass im Zuge der Neufassung der Hauptsatzung für Otze die Änderungen in § 10 von Bedeutung seien.

Wenn durch die politisch Verantwortlichen neue Baugebiete beschlossen worden seien, sei der Bürgermeister befugt, Grundstücke innerhalb der Kernstadt zu verkaufen. In den Ortsteilen müsse jedoch zu den Verkäufen jeweils der Ortsrat beteiligt werden. Da dieses Verfahren zu lange dauere, würden häufig Kaufinteressenten abspringen. Er bitte darum, dass der Ortsrat sich mit der vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachung einverstanden erkläre.

 

Herr Dr. Zielonka bestätigte, dass das Verkaufsverfahren möglichst schnell abgewickelt werden müsse. Dieses über die Hauptsatzung zu regeln, sei jedoch der falsche Weg, da die Befugnisse des Ortsrates schon sehr eingeschränkt worden seien. Er schlug vor, auf eine Mitteilung im Ortsrat zu verzichten und die Zustimmung in einem Umlaufverfahren einzuholen.

 

Bürgermeister Baxmann erklärte, dass ein anderes Verfahren als die Festlegung in der Hauptsatzung nicht möglich sei. Ansonsten müsste für jeden einzelnen Verkauf ein Umlaufverfahren durchgeführt werde. Es handele sich bei dem Verkauf von Grundstücken um rein geschäftsmäßige Vorgänge. Wenn der Ortsrat hier ein wesentliches Mitspracherecht sehe, sehe der dieses falsch.

 

Ortsbürgermeister Hunze erklärte, dass über Grundstücksverkäufe nur noch im VA und nicht mehr im Rat kurz berichtet werde. Er sei dafür, die Regelung in die Hauptsatzung aufzunehmen. Bei kritischen Fällen sollte der Ortsrat aber weiterhin beteiligt werden. Er machte deutlich, dass es sich hier nur um den Verkauf von Baugrundstücken handele.

 

Bürgermeister Baxmann stellte richtig, dass nach den beschlossenen neuen Verfahrensregeln auch im VA keine Mitteilung über Grundstücksverkäufe mehr gegeben werde.

 

Ortsbürgermeister Hunze sagte, dass nach den gemeinsam beschlossenen Bebauungsplänen die Verwaltung mit dem Verkauf beauftragt werden sollte, ohne die jeweilige Zustimmung des Ortsrates einzuholen.

 

Bürgermeister Baxmann sagte zu, dass dem Ortsrat nach den Verkäufen Bericht erstattet werde.

 

Herr Dr. Zielonka schlug vor, das Verfahren dahingehend zu ändern, dass das Einverständnis zum Verkauf je Baugebiet und nicht je Grundstück vom Ortsrat eingeholt werde. Die Demokratie auf Ortsebene werde schon zu weit ausgehöhlt.

 

Ortsbürgermeister Hunze sprach sich dafür aus, den Verkauf von Grundstücken wie in der Kernstadt zu regeln.

 

Herr Dr. Zielonka bat darum, seinen Vorschlag zu prüfen und danach erneut im Ortsrat zu berichten.

 

Frau Gottlieb erklärte, dass es ihrem rechtlichen Verständnis nach keine andere Möglichkeit der Änderung des Verfahrens gebe, als die in der Vorlage vorgeschlagene. Sie gehe davon aus, dass Herr Rode den rechtlichen Hintergrund dieser Vorlage ausreichend geprüft habe und sie sonst nicht auf den Weg gebracht hätte.

 

Ortsbürgermeister Hunze erklärte, dass ihm der Begriff „Veräußerung von städtischem Eigentum“ zu weit gehe. Der Begriff „Veräußerung von Bauland“ sei seiner Ansicht nach besser.

 

Bürgermeister Baxmann machte deutlich, dass sich die Änderung nur darauf beziehe, dass Bauland ohne Anhörung der Ortsräte veräußert werden dürfe.

 

Ob aus der jetzigen Formulierung hervorgehe, dass nur Baugrundstücke gemeint seien, sah Herr Dr. Zielonka als fraglich an. Er fragte nach, wie dann z.B. der Verkauf von freien Flächen im städtischen Besitz geregelt werde.

 

Bürgermeister Baxmann erklärte, dass sich die Änderung der Hauptsatzung ausschließlich auf den Verkauf von Baugrundstücken in Baugebieten beziehe.

 

Frau Gottlieb bestätigte dies und führte aus, dass hiermit keine 34er Gebiete gemeint seien. Die Sorge sei daher unberechtigt.

 

Frau Raguse schlug vor, dass evtl. die Formulierung „zum Zwecke der Neubebauung“ mit in den Text des § 10 aufgenommen werden könne.

 

Bürgermeister Baxmann erklärte, dass dies sicher möglich sei.

 

Frau Gottlieb erläuterte, dass es zielführender sei, nicht das Wort „Neubebauung“, sondern den Aspekt der „Bauleitplanung“ mit aufzunehmen.

 

Herr Scholze machte deutlich, dass eine Änderung der Formulierung auch für ihn wichtig sei. In der jetzigen Fassung könne der Paragraph in verschiedener Weise ausgelegt werden. Er sei aber auch der Ansicht, dass der Ortsrat beim Verkauf einzelner Baugrundstücke nicht eingebunden werden müsse.

 

Herr Dr. Zielonka bat dennoch um die rechtliche Prüfung seines Vorschlages.