Sitzung: 24.09.2019 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2019 1019
Beschluss:
Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs
zum Bebauungsplan 2-16 „Ehlershäuser Weg“ in der Fassung vom 28.08.2019 die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Ergänzende Erläuterung der
Abteilung Stadtplanung über das Protokoll:
Die Stadtplanung hat im
Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits zahlreiche Festsetzungen zum Klimaschutz
bzw. zur Anpassung an den Klimawandel vorgeschlagen. Zur optimalen Nutzung von
Sonnenenergie wird die Ausrichtung der Gebäude durch Firstrichtungen
festgesetzt werden. Flankierend dazu werden die Gesamthöhe und –länge der
Gebäude begrenzt, für Teilbereiche eine Hüllkurve festgesetzt und überbaubare
Flächen gebildet, die ausreichende Abstände zueinander haben. Die v.g.
Festsetzungen dienen dazu, eine Verschattung der Gebäude untereinander
weitestgehend zu verhindern und damit den Ertrag aus Sonnenergie zu optimieren.
Mit der vorgeschlagenen Festsetzung
einer verhältnismäßig geringen Grundflächenzahl soll zudem eine übermäßige
Versiegelung und damit Überhitzung der Grundstücke verhindert werden. Gleiches
gilt für den Ausschluss von Steingärten in den Vorgärten.
Um der Politik sowie der
Öffentlichkeit einen Eindruck von den Möglichkeiten der Stadtplanung im Bereich
des Klimaschutzes zu vermitteln, ist am 04.11.2019 ein Kurzvortrag zum Thema
„Klimaschutz in der Bauleitplanung“ im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung
und Bau geplant. Bei Bedarf kann dieser Vortrag auch in den Ortsräten
wiederholt werden.
Frau Nagel erläuterte die Vorlage.
Eingeschobene
Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner fragte, ob die Stadt für die Bebauung
einen energetisch-ökologischen Standard vorgebe.
Frau Nagel erklärte, dass bereits
verhältnismäßig strenge Vorschriften über das EnEG, die EnEV etc. gelten, und
dass im Hinblick auf den Klimaschutz, daher lediglich auf herkömmliche
planungsrechtliche Regelungen zurückgegriffen wurde, wie z.B. den Abstand der
Gebäude, die Firstrichtung oder Hüllkurvenfestsetzung. Frau Borchers ergänzte, dass weitergehende restriktive
Festsetzungen zu diesem Thema rechtlich zweifelhaft seien.
Herr Sieke erkundigte sich, inwieweit
der Klimaschutzmanager der Stadt Burgdorf eingeschaltet werde, um
Grundstückserwerber zu motovieren, energetische Maßnahmen zu ergreifen. Frau Borchers regte an, im Rahmen der
Grundstücksvergabe eine entsprechende Kontaktaufnahme zur energetischen
Beratung zu empfehlen.
Herr Sieke schlug vor, eine
Verpflichtung zur Einbindung des Klimaschutzmanagers vorzusehen. Herr Apel regte an, bei Festsetzung von
Vergabekriterien eine Art Bonussystem vorzusehen, wonach sich bei Einschaltung
des Klimaschutzmanagers die Chancen erhöhen, zum Zuge zu kommen. Frau Borchers nahm die Anregung auf und
sagte eine entsprechende Weiterleitung zu.
Ein Einwohner fragte, ob Restriktionen hinsichtlich
der Farbgestaltung der Fassaden vorgesehen seien. Frau Nagel verneinte dies.
Ein Einwohner erkundigte sich, warum entgegen der
Absicht des Ortsrates, 1½-geschossig zu planen, an einer Stelle abgewichen
werde. Er befürchte, die vorhandene Bebauung werde durch 2 Vollgeschosse
verschattet. Frau Borchers erklärte,
diese Grundstücke seien entsprechend groß und würden sich für den Bau
sogenannter Stadtvillen, die sich derzeit großer Beliebtheit erfreuen, eignen.
Die Firsthöhe sei im Übrigen überall gleich mit 8,5 m vorgesehen.
Auf Nachfrage erklärte Frau Borchers, dass vor einer eventuellen Nachpflanzung für den
gefällten Baum im Ehlershäuser Weg die Lage der Grundstückszufahrten geklärt
werden müsse. Die Gestaltung der Zufahrt in das Baugebiet, die vorgesehene
Querungshilfe an der Ramlinger Straße und die Möglichkeit der Einrichtung einer
Temop-30-Zone seien nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Im Übrigen hätten die
Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nun die
Gelegenheit, ihre Bedenken und Stellungnahmen vorzubringen.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden