Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan 2-16 „Ehlershäuser Weg“ in der Fassung vom 28.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Ergänzende Erläuterung der Abteilung Stadtplanung über das Protokoll:

Die Stadtplanung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits zahlreiche Festsetzungen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel vorgeschlagen. Zur optimalen Nutzung von Sonnenenergie wird die Ausrichtung der Gebäude durch Firstrichtungen festgesetzt werden. Flankierend dazu werden die Gesamthöhe und –länge der Gebäude begrenzt, für Teilbereiche eine Hüllkurve festgesetzt und überbaubare Flächen gebildet, die ausreichende Abstände zueinander haben. Die v.g. Festsetzungen dienen dazu, eine Verschattung der Gebäude untereinander weitestgehend zu verhindern und damit den Ertrag aus Sonnenergie zu optimieren.

Mit der vorgeschlagenen Festsetzung einer verhältnismäßig geringen Grundflächenzahl soll zudem eine übermäßige Versiegelung und damit Überhitzung der Grundstücke verhindert werden. Gleiches gilt für den Ausschluss von Steingärten in den Vorgärten.

 

Um der Politik sowie der Öffentlichkeit einen Eindruck von den Möglichkeiten der Stadtplanung im Bereich des Klimaschutzes zu vermitteln, ist am 04.11.2019 ein Kurzvortrag zum Thema „Klimaschutz in der Bauleitplanung“ im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau geplant. Bei Bedarf kann dieser Vortrag auch in den Ortsräten wiederholt werden.

 

 


Frau Nagel erläuterte die Vorlage.

 

Eingeschobene Einwohnerfragestunde

 

Ein Einwohner fragte, ob die Stadt für die Bebauung einen energetisch-ökologischen Standard vorgebe.

Frau Nagel erklärte, dass bereits verhältnismäßig strenge Vorschriften über das EnEG, die EnEV etc. gelten, und dass im Hinblick auf den Klimaschutz, daher lediglich auf herkömmliche planungsrechtliche Regelungen zurückgegriffen wurde, wie z.B. den Abstand der Gebäude, die Firstrichtung oder Hüllkurvenfestsetzung. Frau Borchers ergänzte, dass weitergehende restriktive Festsetzungen zu diesem Thema rechtlich zweifelhaft seien.

Herr Sieke erkundigte sich, inwieweit der Klimaschutzmanager der Stadt Burgdorf eingeschaltet werde, um Grundstückserwerber zu motovieren, energetische Maßnahmen zu ergreifen. Frau Borchers regte an, im Rahmen der Grundstücksvergabe eine entsprechende Kontaktaufnahme zur energetischen Beratung zu empfehlen.

Herr Sieke schlug vor, eine Verpflichtung zur Einbindung des Klimaschutzmanagers vorzusehen. Herr Apel regte an, bei Festsetzung von Vergabekriterien eine Art Bonussystem vorzusehen, wonach sich bei Einschaltung des Klimaschutzmanagers die Chancen erhöhen, zum Zuge zu kommen. Frau Borchers nahm die Anregung auf und sagte eine entsprechende Weiterleitung zu.

 

Ein Einwohner fragte, ob Restriktionen hinsichtlich der Farbgestaltung der Fassaden vorgesehen seien. Frau Nagel verneinte dies.

Ein Einwohner erkundigte sich, warum entgegen der Absicht des Ortsrates, 1½-geschossig zu planen, an einer Stelle abgewichen werde. Er befürchte, die vorhandene Bebauung werde durch 2 Vollgeschosse verschattet. Frau Borchers erklärte, diese Grundstücke seien entsprechend groß und würden sich für den Bau sogenannter Stadtvillen, die sich derzeit großer Beliebtheit erfreuen, eignen. Die Firsthöhe sei im Übrigen überall gleich mit 8,5 m vorgesehen.

Auf Nachfrage erklärte Frau Borchers, dass vor einer eventuellen Nachpflanzung für den gefällten Baum im Ehlershäuser Weg die Lage der Grundstückszufahrten geklärt werden müsse. Die Gestaltung der Zufahrt in das Baugebiet, die vorgesehene Querungshilfe an der Ramlinger Straße und die Möglichkeit der Einrichtung einer Temop-30-Zone seien nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Im Übrigen hätten die Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, ihre Bedenken und Stellungnahmen vorzubringen.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden