Beschluss: einstimmig beschlossen

Da die Wände in den Räumen der Waldschule erhebliche Mängel aufweisen, wird beantragt, unverzüglich für die gesamte Waldschule ein Sachverständigen-Gutachten zu erstellen, aus dem hervorgeht, ob in der Luft Asbestpartikel vorhanden sind. Weiterhin wird beantragt, dass nun notwendige Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um einen ungestörten Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können. Darüber hinaus beantragen wir, dass im Raum der ehemaligen Bücherei vor der Sanierung eine Freimessung durchgeführt wird.

 

Nachtrag über das Protokoll:

Die Messergebnisse wurden über die Mitteilungsvorlage M 2019 1069 Waldschule Ehlershausen – Schadstoffprüfberichte zur Verfügung gestellt. Über die in den Herbstferien vorgenommenen Messungen wird gesondert berichtet.


Die Tagesordnungspunkte 6 und 9.2 wurden gemeinsam behandelt.

 

Frau Heyna verlas ihren Antrag und erklärte, dass sie diesen dahingehend umformulieren möchte, dass eine Raumluftmessung in der ehemaligen Bücherei stattfinden solle, bevor die Sanierung vorgenommen werde.

 

Frau Heyna verlas ihre Anfrage, Herr Kugel verlas die dazugehörigen Antworten.

Weiterhin verlas Herr Kugel einen ergänzenden Vermerk der Gebäudewirtschaft, wonach auf der Wandseite der ehemaligen Bücherei Asbest festgestellt wurde.

Weitere Proben im WC-Bereich und auf der Wandseite im Klassenraum 1 hätten keinen Asbest ergeben.

Aufgrund der Ergebnisse sei entschieden worden, auch die drei übrigen Wände sowie den Klassenraum 2, der Risse und Fehlstellen durch ausgebrochene Dübel im Putz aufweist, zu beproben.

In den Putzproben aus Klassenraum 2 und in der Trockenbauwand zwischen der ehemaligen Bücherei und dem Flur wurde kein Asbest festgestellt.

In den weiteren Putzproben in der ehemaligen Bücherei wurde Asbest festgestellt.

Der Wanddurchbruch solle nach Möglichkeit in den Herbstferien erfolgen, dies sei jedoch davon abhängig, wie schnell eine Fachfirma gefunden und beauftragt werden kann.

Für das Herstellen des Wanddurchbruchs werde vorher durch eine hierfür spezialisierte Fachfirma der Wandputz in der ehemaligen Bücherei abgetragen.

Die Firma werde für die Arbeiten alle Maßnahmen zum Arbeits- und Emissionsschutz gem. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519- Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) vorsehen.

Für die Arbeiten werde der Raum von den angrenzenden Räumen abgeschottet, eine Ausbreitung der Fasern werde damit unterbunden. Der Raum werde nach Abbruch der Putzflächen gereinigt und freigemessen. Dadurch solle sichergestellt werden, dass sich keine Asbestfasern in der Raumluft befinden, die evtl. durch den Abbruch freigesetzt wurden.

Sobald der Raum freigegeben sei, werde der Wanddurchbruch hergestellt, die Wände werden neu verputzt und gestrichen.

Der Abbruch des Putzes soll in den Ferien erfolgen, die weiteren Arbeiten können sich in die Schulzeit verlagern, da die Herbstferien nur 2 Wochen dauern und die Gesamtmaßnahme in dieser Zeit nicht realisiert werden könne. Mit der Schulleiterin sei eine Unterbringung der Klasse in dieser Zeit in einem anderen Raum abgesprochen.

Herr Apel unterstützte Frau Heyna in der Forderung, parallel zu den Maßnahmen begleitende Messungen vorzunehmen.

Herr Sieke bezeichnete das Vorgehen der Verwaltung in dieser Angelegenheit als skandalös und kritisierte für die CDU-Fraktion, dass nach durchgeführten Bohrungen nicht unverzüglich die Löcher verschlossen worden seien. Entsprechende Fotos lägen zum Beweis vor.

Außerdem kritisierte er, dass das Messprotokoll bisher nicht vorgelegt wurde und bat darum, dieses dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Frau Heyna bat darum, hier die Öffentlichkeitsarbeit – gerade in Bezug auf besorgte Eltern – zu verbessern und bei jedem Vorfall genau darzulegen, ob und welche Gefahren drohen.

 

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden