Sitzung: 24.09.2019 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: A 2019 1034
Da die Wände in den Räumen
der Waldschule erhebliche Mängel aufweisen, wird beantragt, unverzüglich für
die gesamte Waldschule ein Sachverständigen-Gutachten zu erstellen, aus dem
hervorgeht, ob in der Luft Asbestpartikel vorhanden sind. Weiterhin wird beantragt,
dass nun notwendige Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um einen ungestörten
Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können. Darüber hinaus beantragen wir, dass
im Raum der ehemaligen Bücherei vor der Sanierung eine Freimessung durchgeführt
wird.
Nachtrag über das Protokoll:
Die Messergebnisse wurden über die Mitteilungsvorlage M 2019 1069 Waldschule Ehlershausen – Schadstoffprüfberichte zur Verfügung gestellt. Über die in den Herbstferien vorgenommenen Messungen wird gesondert berichtet.
Die
Tagesordnungspunkte 6 und 9.2 wurden gemeinsam behandelt.
Frau Heyna verlas ihren Antrag und erklärte,
dass sie diesen dahingehend umformulieren möchte, dass eine Raumluftmessung in
der ehemaligen Bücherei stattfinden solle, bevor die Sanierung vorgenommen
werde.
Frau Heyna verlas ihre Anfrage, Herr Kugel verlas die dazugehörigen
Antworten.
Weiterhin verlas Herr
Kugel einen ergänzenden Vermerk der Gebäudewirtschaft, wonach auf der
Wandseite der ehemaligen Bücherei Asbest festgestellt wurde.
Weitere Proben im WC-Bereich und auf der Wandseite im
Klassenraum 1 hätten keinen Asbest ergeben.
Aufgrund der Ergebnisse sei entschieden worden, auch die
drei übrigen Wände sowie den Klassenraum 2, der Risse und Fehlstellen durch
ausgebrochene Dübel im Putz aufweist, zu beproben.
In den Putzproben aus Klassenraum 2 und in der Trockenbauwand
zwischen der ehemaligen Bücherei und dem Flur wurde kein Asbest festgestellt.
In den weiteren Putzproben in der ehemaligen Bücherei
wurde Asbest festgestellt.
Der Wanddurchbruch solle nach Möglichkeit in den
Herbstferien erfolgen, dies sei jedoch davon abhängig, wie schnell eine
Fachfirma gefunden und beauftragt werden kann.
Für das Herstellen des Wanddurchbruchs werde vorher durch
eine hierfür spezialisierte Fachfirma der Wandputz in der ehemaligen Bücherei
abgetragen.
Die Firma werde für die Arbeiten alle Maßnahmen zum
Arbeits- und Emissionsschutz gem. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519-
Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) vorsehen.
Für die Arbeiten werde der Raum von den angrenzenden
Räumen abgeschottet, eine Ausbreitung der Fasern werde damit unterbunden. Der
Raum werde nach Abbruch der Putzflächen gereinigt und freigemessen. Dadurch
solle sichergestellt werden, dass sich keine Asbestfasern in der Raumluft
befinden, die evtl. durch den Abbruch freigesetzt wurden.
Sobald der Raum freigegeben sei, werde der Wanddurchbruch
hergestellt, die Wände werden neu verputzt und gestrichen.
Der Abbruch des Putzes soll in den Ferien erfolgen, die
weiteren Arbeiten können sich in die Schulzeit verlagern, da die Herbstferien
nur 2 Wochen dauern und die Gesamtmaßnahme in dieser Zeit nicht realisiert
werden könne. Mit der Schulleiterin sei eine Unterbringung der Klasse in dieser
Zeit in einem anderen Raum abgesprochen.
Herr Apel unterstützte Frau Heyna in der
Forderung, parallel zu den Maßnahmen begleitende Messungen vorzunehmen.
Herr Sieke bezeichnete das Vorgehen der
Verwaltung in dieser Angelegenheit als skandalös und kritisierte für die
CDU-Fraktion, dass nach durchgeführten Bohrungen nicht unverzüglich die Löcher
verschlossen worden seien. Entsprechende Fotos lägen zum Beweis vor.
Außerdem kritisierte er, dass das Messprotokoll bisher nicht vorgelegt
wurde und bat darum, dieses dem Protokoll als Anlage beizufügen.
Frau Heyna bat darum, hier die
Öffentlichkeitsarbeit – gerade in Bezug auf besorgte Eltern – zu verbessern und
bei jedem Vorfall genau darzulegen, ob und welche Gefahren drohen.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden