Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss (Herr Nijenhof war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend):

 

Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ in der Fassung vom 28.08.2019 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Borstelmann hatte den aktuellen Stand der Planung bereits beim vorherigen TOP erläutert. Zur Diskussion stand die Anzahl der Vollgeschosse sowie die Möglichkeit zur Errichtung eines Staffelgeschosses.

 

Herr Nijenhof brachte die Frage nach einem Satteldach oder Flachdach ein.

 

Frau Weilert-Plenk teilte mit, dass die Geschossanzahl in den örtlichen Bauvorschriften festgesetzt werden solle. Man müsse aber die Sichtbeziehung zu Sorgenser Mühle beachten, da diese nicht zugebaut werden solle. Daher fände sie ein flaches Dach passender oder man solle das Gebäude auf 3 Geschosse + Satteldach begrenzen.

 

Herr Köneke betonte, dass der Neubau definitiv nicht die nachhaltigste Methode sei, da ein Umbau immer vor einem Neubau komme. Zudem werde durch die Bebauung eine Grünfläche weggenommen.

Zudem solle man sich nicht jetzt auf eine Höhe bzw. Geschossanzahl festlegen, da man nicht wisse, was in 20 Jahren sei, und sich nicht jetzt schon festlegen müsse. 

 

Frau Nagel wies darauf hin, dass der Plan jederzeit geändert werden könne.

 

Herr Fischer erklärte, dass das gegenüberliegende Polizeigebäude 2 Vollgeschosse habe, es aber dennoch wie 3 Geschosse wirke. Zudem sei in der näheren Umgebung eine hohe Bebauung mit Häusern mit 3 Geschossen vorhanden.

Unabhängig von der Gebäudehöhe sei in jedem Fall die Sichtbeziehung zur Sorgenser Mühle zu erhalten.

 

Frau Borchers warf ein, dass man sonst zum Ziel habe, Neubauten an die Umgebung anzupassen. Das Parlasca-Gebäude sei deutlich kleiner. Demgegenüber wirke eine Bebbauung mit 4 Geschossen oder mehr am Stadtrand sehr massiv.

 

Herr Köneke erklärte, dass hier keine Nachbarn beeinträchtigt würden und die Sichtbeziehung zur Mühle nicht gestört sei, sodass diese Problematik nicht gegeben sei.

 

Herr Schrader stimmte dem zu und ergänzte, dass man sich nicht auf eine Höhe festlegen und sich nicht selber begrenzen solle, da keine Wohnbebauung von dem Neubau betroffen sei.  

 

Herr Rheinhardt erläuterte, dass dies wichtige Argumente seien und man sich selbst eine gewisse Flexibilität bewahren solle. Zudem wisse er keinen besseren Standort als den geplanten, und man wolle schließlich was Vernünftiges haben.

 

Frau Weilert-Plenk betonte, dass man eine Schule baue, in der die Schüler 2/3 des Tages verbringen. Daher müsse eine Flexibilität gegeben sein, um dort angemessen arbeiten zu können.

 

Herr Braun sprach sich gegen ein Satteldach aus, sofern ein Staffelgeschoss geplant sei.

 

Frau Heller erklärte, dass sie sich Herrn Köneke anschließe. Sie könne sich 4 Vollgeschosse mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss gut vorstellen. Man müsse auch berücksichtigen, was die Schule haben wolle. Diese kann sich eine 4 Geschossigkeit vorstellen. Zudem lenke die vielseitige Außengestaltung vom hohen Gebäude ab.

 

Auf Antrag von Frau Weilert-Plenk unterbrach Herr Dr. Kaever die Sitzung in der Zeit von 18.43 Uhr bis 18.48 Uhr.