Sitzung: 17.09.2019 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2019 1013
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den
folgenden empfehlenden Beschluss:
1
Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die
in der anliegenden Begründung in Kapitel 6 „Verfahren“ wiedergegeben sind,
werden zur Kenntnis genommen:
a. der in der Zeit vom
15.04.2019 bis 03.05.2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
b. der mit Schreiben
vom 05.04.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
c. der in der Zeit vom
08.07.2019 bis 09.08.2019 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB und
d. der mit Schreiben
vom 28.06.2019 und 08.07.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die
in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
2
Feststellungsbeschluss: Die 63. Änderung des
Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.08.2019 sowie beiliegende Begründung
werden nach Prüfung der Bedenken und Anregungen beschlossen.
Der
Änderung des Flächennutzungsplans werden beigefügt:
·
die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung
vom sowie
·
die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB,
die in Kapitel 11.3 der Begründung wiedergegeben ist.
Herr Borstelmann vom Büro Luckwald erläuterte kurz, dass die Planzeichnung sowie die Begründung nicht verändert worden seien und innerhalb der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme eingereicht worden sei. In der Stellungnahme erkläre eine Anwohnerin, dass sie Verkehrsbehinderungen befürchte und zudem das Projekt eine große finanzielle Last für die Stadt sei.
Herr Fleischmann teilte mit, dass er ein Problem bezüglich der Einsatzfahrten der Polizei, THW und Feuerwehr sehe. Man solle nochmals prüfen, ob diese wirklich mit dem Schulbau vereinbar seien.
Herr Borstelmann erwiderte hierauf, dass ein Gespräch mit den Beteiligten und der Tiefbauverwaltung geplant sei. Zudem seien bereits Ideen zur Problemlösung gefunden. So werde an der Einfahrt eine Signalanlage angebracht und zudem überlegt, über den Sorgenser Grundweg eine zweite Zufahrt anzulegen.