Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

     1        Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 6 „Verfahren“ wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

a.    der in der Zeit vom 15.04.2019 bis 03.05.2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

b.    der mit Schreiben vom 05.04.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

c.    der in der Zeit vom 08.07.2019 bis 09.08.2019 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

d.    der mit Schreiben vom 28.06.2019 und 08.07.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

     2        Feststellungsbeschluss: Die 63. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.08.2019 sowie beiliegende Begründung werden nach Prüfung der Bedenken und Anregungen beschlossen.

Der Änderung des Flächennutzungsplans werden beigefügt:

·         die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung vom sowie

·         die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, die in Kapitel 11.3 der Begründung wiedergegeben ist.

 


Herr Borstelmann vom Büro Luckwald erläuterte kurz, dass die Planzeichnung sowie die Begründung nicht verändert worden seien und innerhalb der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme eingereicht worden sei. In der Stellungnahme erkläre eine Anwohnerin, dass sie Verkehrsbehinderungen befürchte und zudem das Projekt eine große finanzielle Last für die Stadt sei.

 

Herr Fleischmann teilte mit, dass er ein Problem bezüglich der Einsatzfahrten der Polizei, THW und Feuerwehr sehe. Man solle nochmals prüfen, ob diese wirklich mit dem Schulbau vereinbar seien.

 

Herr Borstelmann erwiderte hierauf, dass ein Gespräch mit den Beteiligten und der Tiefbauverwaltung geplant sei. Zudem seien bereits Ideen zur Problemlösung gefunden. So werde an der Einfahrt eine Signalanlage angebracht und zudem überlegt, über den Sorgenser Grundweg eine zweite Zufahrt anzulegen.