Sitzung: 17.09.2019 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2019 1012
Die
Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten
einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:
A) Die Ergebnisse der folgenden
Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 12
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
- der in der Zeit vom 30.01.2017 bis 13.02.2017
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 14.12.2016
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 10.09.2018 bis 10.10.2018
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 31.08.2018
durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
- der in der Zeit vom 08.07.2019 bis 09.08.2019
durchgeführten erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 28.06.2019
durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a i.V.m.
§ 4 Abs. 2 BauGB,
Die
in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B) Satzungsbeschluss:
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren wird die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-11 „Uetzer
Straße – Duderstädter Weg“ in der Fassung vom 15.08.2019 als Satzung und die
Begründung in der Fassung vom 15.08.2019 beschlossen.
Frau Borchers teilte mit, dass es keine Änderung der Planung gebe.
Herr Flaspöhler erklärte, dass die Bedenken des angrenzenden Tischlereibetriebes abgewiesen werden konnten, es keine weiteren Stellungnahmen gebe und so das Projekt begonnen werden könne.
Herr Fleischmann fragte kritisch nach, was die vollständige Sanierung bedeute. Laut Anwohner solle an dieser Stelle eine Kontamination bis zu ca. 7m vorhanden sein.
Frau Hoffmann erläuterte, dass die gesamte Tiefe, auf der die Deponiemasse abgelagert wurde, ausgetauscht werde. Nach ihrem Kenntnisstand würden ca. 4m entfernt werden, was der vollständigen Sanierung entspreche.
Herr Fleischmann betonte verärgert, dass 4m deutlich zu wenig seien.
Herr Flaspöhler erklärte, dass die Fläche der belasteten Böden gekennzeichnet sei und sie somit eine vollständige Sanierung zusagen können. Zudem versicherte er, dass die Sanierung begleitet werde und man dadurch vor Ort noch tiefer graben könne, sofern die Belastung augenscheinlich tiefer reiche.
Herr Fleischmann monierte, dass man Säurereste nicht sehen könne, diese aber das Grundwasser verseuchten. Ebenfalls könnten später Gase aus der Erde austreten und in die Wohnungen ziehen und gesundheitliche Schäden verursachen.
Zudem kritisierte er, dass dort keine preiswerten Wohnungen geschaffen würden, sondern ausschließlich Eigentumswohnungen.
Herr Köneke regte an, in der Planung des B-Plans Traufhöhe, Firsthöhe bzw. Höhe der Umgebung zu definieren, da hier aktuell nichts festgesetzt sei.
Frau Heller teilte mit, dass ihre Fraktion erfreut sei, dass es nun vorangehe und eine vollständige Sanierung vollzogen werde.
Herr Nijenhof, Herr Rheinhardt und Herr Schrader schlossen sich an und teilten mit, dass sie dem Projekt positiv entgegenstünden.