Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den außerplanmäßigen Auszahlungen
in Höhe von insgesamt 145.000,00 € bei den neuen Produktkonten 21100.787114, 21102.787103 und 36506.787110
(Brandschutzmaßnahmen) zu.