Beschluss:
- Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die
Aufstellung des Bebauungsplans 4-6 „Feuerwehr Schillerslage“ beschlossen.
- Es wird beschlossen, auf der Grundlage
des Vorentwurfs zum Bebauungsplan 4-6 „Feuerwehr Schillerslage“ in der
Fassung vom 21.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden