Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans 4-6 „Feuerwehr Schillerslage“ beschlossen.

 

  1. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan 4-6 „Feuerwehr Schillerslage“ in der Fassung vom 21.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

    

 


Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden