Beschluss:
- Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die
Aufstellung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr
Schillerslage“ beschlossen.
- Es wird beschlossen, auf der Grundlage
des Vorentwurfs zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Schillerslage“
in der Fassung vom 21.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die
Tagesordnungspunkte 6
und 7 wurden gemeinsam behandelt.
Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden