Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Schillerslage“ beschlossen.

 

  1. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Schillerslage“ in der Fassung vom 21.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

      

 


Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurden gemeinsam behandelt.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden