Sitzung: 22.08.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: A 2019 0979
Die Mitglieder des Ausschusses für
Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr stimmen mit 7 Jastimmen und 1
Enthaltung einstimmig für folgenden
empfehlenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit der Erstellung von Schulwegplänen beauftragt.
Herr Apel erläutert den Antrag, welcher das Ziel einer Schulwegsicherung hat. Die Schulwegpläne sollen der Prävention dienen. Seiner Meinung nach können die Schulen allein diese Aufgabe nicht bewältigen. Es sollte eine Zusammenarbeit der Verwaltung mit Schulen und der Polizei sein.
Frau Frick befürwortet diesen Antrag. Sie verweist auf ein Beispiel aus Wennigsen. Hier wurden in einem Plan die Schulwege markiert und zudem die Gefahrenpunkte. Dort wurde der Plan in Zusammenarbeit mit dem ADFC aufgestellt.
Herr Dr. Kaever möchte wissen, wie konkret der Plan sein sollte. Es gibt viele Wege, die die Schüler nutzen. Er fragt, ob dann nur die Hauptwege aufgeführt werden, damit der Plan nicht zu unübersichtlich wird. Herr Apel verweist auf das Muster aus Wennigsen. Wichtig wäre, dass alle Gefahrenzonen beschrieben werden, damit man diese mit den Schulkindern besprechen kann.
Herr Dr. Kaever stellt fest, dass ein solcher Plan nicht zu kompliziert sein darf. Er stellt die Frage, wer diese Aufgabe leisten soll. Frau Frick antwortet, dass die Schulen in die Erstellung des Planes eingebunden werden müssen.
Herr Herbst teilt mit, dass die Erstellung eines solchen Planes problematisch ist, da keine personellen Kapazitäten frei sind. Er erläutert, dass aus der Politik in der letzten Zeit 10 Anträge und 14 Anfragen gestellt wurden, die allein seinen Fachbereich betreffen. Teilweise ist die Beantwortung bzw. die Abarbeitung sehr zeitaufwendig. Es gibt Bundesländer, wo die Erstellung von Schulwegplänen gesetzlich den Schulen zugeordnet ist. Eine solche Regelung gibt es in Niedersachsen aber nicht. Seitens der Region gab es mal ein Treffen mit den Schulen, wo solche Schulwegpläne diskutiert wurden. Bei den Schulen stand eine solche Aufgabe jedoch nicht an oberster Stelle. Herr Herbst stellt abschließend fest, dass die Erstellung von Schulwegplänen mit dem derzeitigen Personal nicht leistbar ist.
In dem Zusammenhang teilt Herr Herbst mit, dass der Unfall in der Gartenstraße / Vor dem Celler Tor nunmehr bei einer Besprechung mit der Verkehrsbehörde und der Polizei thematisiert wurde. Es soll seitens der NLStBV geprüft werden, ob und wie die Markierung geändert werden kann, um die Kreuzung sicherer zu machen. Eine solche Maßnahme ist zwar nicht präventiv, aber die Vorgaben der StVO und die Verwaltungsvorschriften zur StVO lassen den zuständigen Behörden oft nur Handlungsspielräume, wenn es ein entsprechendes Unfallgeschehen gibt.
Herr Arand verweist auf das Radverkehrskonzept, welches überarbeitet werden soll. Er fragt nach, ob die Erstellung der Schulwegpläne in dem Rahmen erfolgen kann. Herr Herbst antwortet, dass dabei erstmal nur eine Bilanzierung erfolgen soll, aus der hervorgehen wird, was bisher umgesetzt wurde. Sicherlich ist es sinnvoll, diese beiden Aufgaben zusammen zu betrachten. Allerdings müsste man dann auch die neuen Schulstandorte berücksichtigen. Dazu zählt auch eine Verkehrsmengenzählung. Für eine solche kompakte Maßnahme steht jedoch kein Personal zur Verfügung. Deshalb sollte auch SHP über diese Aufgabe in der nächsten Sitzung berichten.
Herr Apel kann die Einwände von Herrn Herbst nachvollziehen. Eine ganzheitliche Betrachtung ist sicherlich sinnvoll. Zunächst sollte man aber die Sensibilisierung in den Schulen erreichen. Dazu wäre die Erstellung von Schulwegplänen ein kleiner Baustein, der später in das Gesamtkonzept hineinfließen kann.
Herr Kirstein fragt nach, ob die Verschiebung des Antrages in die nächste Sitzung sinnvoll wäre, damit die Informationen der Firma SHP in die Entscheidung einfließen können. Herr Apel ist der Meinung, dass die Gefahr besteht, dass dieser Baustein in der Gesamtheit untergeht. Er findet, dass die Erstellung von Schulwegplänen als Einzelkonzept zunächst vorangetrieben werden soll. Der Kontakt zwischen den Schulen und der Verwaltung sollte hergestellt werden.
Herr Morich findet, dass die Schulwegsicherung ein wichtiges Thema ist. Viele Kinder werden mit dem Auto zur Schule gebracht, was er nicht befürwortet. Die Idee der Schulwegpläne findet er gut.
Herr Dr. Kaever erinnert an den runden Tisch zum Radverkehrskonzept. Vielleicht ist ein solches Treffen auch hier sinnvoll. Man kann dabei erste Erkenntnisse sammeln.
Frau Frick findet, dass heutzutage alle Kinder sicher in die Schule kommen sollten. Schulwegpläne müßten daher laufend aktualisiert werden. Man sollte daher die Voraussetzungen für einen solchen Plan ermitteln. Herr Herbst antwortet, dass man dafür ein Mobilitätskonzept benötigt, in dem der Ist-Zustand erfaßt wird. Bei dem runden Tisch werden auch die Schulen eingeladen. Die nächste Einladung zum runden Tisch Radverkehr sollte unter dem Stichwort „Schulwegsicherung“ erfolgen. Auch der ADFC wird zu dieser Sitzung grundsätzlich eingeladen. Dort sollte dann das Interesse bei den Beteiligten abgefragt werden. Die Verwaltung kann sicherlich als Ansprechpartner fungieren, aber nicht den vollständigen Auftrag allein abarbeiten.